Wieviel Jahre muß ich in Letzebuerg gearbeitet haben um die Staatsrente zu bekommen?
Gruß Reto
Reto meint sicher die gesetzliche Rente.
Die bekommst du nach derzeitigem Stand frühestens mit 57 Jahren, wenn du dann 40 beitragspflichtige Jahre voll hast.
Und das mit den 10 Jahren ist doch kein Gerücht, es stimmt. Wenn man 10 Jahre in Lux. gearbeitet hat, bekommt man die Mindestrente (und zwar 1/4 davon 😉
Das mit den 10 Jahren stimmt nicht. Man muss nur 12 Monate in Lux. gearbeitet haben, aber 120 Monate insgesamt nachweisen können - dann erhält man die Mindestrente in Lux. - wurde oft genug diskutiert und war auch am Wochenende wieder Thema bei der Veranstaltung in Trier der LCGB! Kann also auch dort nachgelesen werden!
s. unter News, da steht es noch einmal schwarz auf weiss:
Auch am Samstagnachmittag fanden sich hunderte Grenzgänger in der Europäischen Rechtsakademie Trier (ERA) ein, um sich in Teil zwei der Veranstaltung über ihre spätere Rente zu informieren. So haben Experten beispielsweise mit dem Gerücht aufgeräumt, man müsse 10 Jahre in Luxemburg arbeiten, um von dort eine Rente zu beziehen. Fakt ist aber, dass man nur 12 Monate im Großherzogtum arbeiten, um die Mindestrente zu bekommen - vorausgesetzt, man kann europaweit die geforderte Mindestarbeitsdauer von 120 Versicherungsmonaten nachweisen. Auch wurde darüber informiert, dass die Versteuerung der Rente in jedem Fall im Wohnland zu leisten ist - egal, aus welchem Land sie kommt.
Vorsciht: Die mondestrente erhält man aus Lux wenn man dort 40 jahre lang gearbeitet hat. Nach einem Jahr erhält man Rente! aus Lux. bhängig von seinem Verdienst in Lux. und nur für das eine Jahr.
siehe oben: Text von Feuerstein ....dass man nur 12 Monate im Großherzogtum arbeiten, um die Mindestrente zu bekommen - .... ist etwas unglücklich formuliert.
Hoffe jedermann versteht es....
Da stiftest Du aber für Verwirrung PsstGeheim.
Nach 10 Jahren 1/4 der Mindestrente stimmt schon. Aber auch nach 1 Jahr 1/40 !
Arbeitet man weniger als ein Jahr in Lux, so wird die Versicherungszeit in Deutschland gutgeschrieben. Ab 1 Jahr hat man eine "zusammengesetzte" Rente (Vorraussetzung 120 Monate Rente egal in welchem Land). Die übrigens VOLL im Wohnland zu versteuern ist.
Beispiele findest Du hier:
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-5658-so-sieht-die-rente-in-luxemburg-zuknftig-aus.html[/url]
Die jeweiligen Beträge teilst Du durch 40 und multiplizierst sie mit den in Luxemburg gearbeiteten Jahren.
Es gibt keine Mindestrente! Deine Rente beträgt soviel wie du auf Grundlage deines zu versteuernden Einkommens eingezahlt hast. In D ist das doch auch nicht anders! Wir reden hier ja nicht vom RMG, für den gibt es einen festen Satz, den bekommt man aber als Deutscher bzw. nicht in Lux Ansässiger sowieso nicht.
Bevor jetzt hier ewig weiter spekuliert wird, lesen" target="_blank" rel="nofollow">http://www.cnap.lu/fileadmin/file/cnap/publications/Publications_CNAP/Brochures/D_Broschuere_Alterspension.pdf#pageMode=bookmarks]lesen[/URL] bildet 😉