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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

Sozialversicherung 25% bzw. 50%-Regelung - ENTSENDUNG  

Profilbild von
SmallSlinky
51 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Hallo,

es gibt ja diese neue Ausweitung der 50%- Grenze in der Sozialversicherung für Homeoffice.

Diese Regelung gilt doch nur für Homeoffice (Regelmäßigkeit) oder auch für Entsendungen auf Baustellen/Projekte (unvorhersehbar) . Kann hier diese Grenze bei Baustellen/Projekten in DE überschritten werden mit A1 Formular?

Bitte nur Antworten die Rechtssicher sind und keine „ich denke“ „ich glaube“ -Antworten. Wenn es geht mit Links wo man das Ganze nachlesen kann.

Danke für Eure Antworten im Voraus.


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Fredde
363 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Hier im Forum kann natürlich dir keine rechtssichere Auskunft geben!

 


Profilbild von
Georges Toussaint
5 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

entsendung kann bis zu 24 Monate sein ohne dass der Arbeitnehmer im Wohnland in die Sozialversicherung vom Wohnland fällt.

https://ccss.public.lu/de/employeurs/secteur-prive/detacher-etranger.html