Ich klinke mich hier auch mal ein... Kann mir jemand sagen, wie es ab 25.05. weitergeht (Arbeitgeber bockt ein wenig, weil ich länger weg war...)? Soweit ich das verstehe, endet dann ja die Möglichkeit auf den Sonderurlaub. In Luxemburg wäre dann wohl auch eine Betreuung von KiTa-Kindern möglich, aber bei uns ist noch Notbetrieb. Mir wurde vorgeschlagen, die Kinder doch in L zur Betreuung zu bringen, was ich weder logistisch noch wegen der nicht bestehenden Bindung begrüße. Was ist denn mit den Grenzgängern, wenn diese in ihrem Land noch keine Betreuungsmöglichkeiten haben?
Zusatz"problem" (?): Wir arbeiten beiden in L im Gesundheitswesen. Ich hatte Sonderurlaub zur Kinderbetreuung genommen, weil die KiTa in Trier zu hatte (hatte darauf verzichtet, auf mein Recht zur Nutzung der Notbetreuungfür im Gesundheitswesen Tätige zu pochen, eine Mischung aus Solidarität, Unsicherheit wie weit "Gesundheitswesen" gefasst wird, und weil es ganz nett war, mal etwas Zeit für die Kinder zu haben). Wenn ich jetzt auf ein Recht zur Notbetreuung poche und mir diese für unsere beiden Kids zugestanden wird, stellt das nicht das vorige Recht auf den Sonderurlaub in Frage?