hallo,habe eine frage zu sonderurlaub.bekommt man auch sonderurlaub,wenn man zu einem bewerbungsgespräch fährt ? konnte in der suchfunktion nichts zu dieser sache finden.wenn ja,steht das irgendwo gesetzlich festgeschrieben?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Ein entlassener Arbeitnehmer kann während der Kündigungsfrist von seinem Arbeitgeber Urlaub beantragen, um eine neue Arbeit zu suchen. Dieser Urlaub ist auf die Dauer von 6 Tagen während des Laufs der Kündigungsfrist begrenzt. Der Arbeitnehmer hat nur dann ein Anrecht auf diesen Urlaub, wenn er als Arbeitssuchender eingetragen ist und dem Arbeitgeber eine Stellenanzeige vorlegen kann.
Der Arbeitnehmer hat während der Kündigungsfrist Anspruch auf höchstens sechs Arbeitstage Urlaub zwecks Arbeitsplatzsuche. Der Urlaub wird vollständig vom Arbeitgeber bezahlt, wenn der Arbeitnehmer als Arbeitsuchender bei der ADEM oder der ANPE gemeldet ist oder er den Nachweis über seine Teilnahme an einem Vorstellungstermin erbringt. Der Arbeitnehmer darf während dieser Tage nicht zu Hause bleiben. Er geht entweder von seinem Arbeitsplatz der Stellensuche nach oder hat Vorstellungsgespräche.