Hallo,
mich würde mal interessieren ob ein Selbständiger auch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat? Er bezahlt ja auch Beiträge bei der CNSS.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/chomage/indemnite-chomage/indemnite-chomage-resident/index.html Gruß susane
Wenn du in Deutschland wohnst,bekommst du dein Arbeitslosengeld aus Deutschland auch wenn du deine Selbständigkeit in Luxemburg ausführst Vorsicht !In Deutschland.Du darfst nicht über 15 Stunden in deiner Selbständigkeit in der Woche kommen oder angeben sonst bekommst du vom Arbeitsamt nichts! Es kommt leider Gottes auf deinen WOHNSITZ an. Und wahrscheinlich kommt es bei dir auch noch darauf an,wie du mit deiner Selbständigkeit in Luxemburg eingetragen bist. Hattes du noch vorher einen festen Job und bist dann Arbeitslos geworden obwohl du auch Selbständig bist,dann ist es auf jeden Fall so wie oben angeben