Hallo Liebes Forum,
ich bin Deutscher, lebe in Luxemburg und bin in einer 1 Mann-Gesellschaft S.à r.l., die nicht mir gehört, der einzige Angestellte. Ich bin also nicht Gesellschafter. Aber es läuft die Betriebsgenehmigung (Autorisation d'Etablissement) auf mich, deshalb bin ich quasi Angestellter und Geschäftsführer in einem, mit einem niedrigen Gehalt (wie ein Angestellter, nicht wie ein Geschäftsführer), weil die Lage schlecht ist. Arbeitsvertrag besteht, Sozialversicherung auch.
Wenn ich jetzt gekündigt werde wegen Geschäftsaufgabe oder aus sonstigen Gründen: Bekomme ich Arbeitslosengeld in Luxemburg? (Ich wohne dort). Was passiert, wenn ich mir dann in Luxemburg die Wohnung nicht mehr leisten kann und ich wieder zurück nach Deutschland ziehe?
Könnt Ihr mir diesbezüglich mit Informationen oder Kontaktmöglichkeiten helfen?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße, wanadoo