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Forum / Arbeitswelt

Riesterrente  

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hanspeter
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13 Jahren  ago  

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Überlegung helfen? Und zwar habe ich einen Riesterrentenvertrag bei der Deutschen Bank, aber lebe und arbeite jetzt komplett in Luxemburg. Habe dann die Deutsche Bank gefragt ob es jetzt nicht Sinn macht den Riesterrentenvertrag zu kündigen, die aber gesagt haben, dass ich es nicht tun sollte (was natürlich klar ist, weil denen evtl. eine Provision entgeht oder sowas). Die haben gesagt, solange ich eine deutsche Staatsangehörigkeit habe und ein deutsches Konto, sollte es mit dem Riestervertrag kein Problem sein, dass man den Riesterzuschuss weiterhin kriegt.

Ist das soweit alles richtig UND im Legalen?


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grenzgaengerin1
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13 Jahren  ago  

Ich habe ebenfalls seit Jahren einen Riestervertrag und arbeite seit 1.1.2010 in Luxemburg. Seitdem bekomme ich auch keine Zuschüsse mehr. Kann sein, dass du die Zuschüsse weiterhin bekommst, wenn dein Arbeitsvertrag in Luxemburg vor 2010 begonnen hat. Ich habe meinen Vertrag auch nicht gekündigt, sondern auf den Mindestbeitrag von 10 € gesenkt - man weiß ja nie, ob man nicht doch noch einmal in Deutschland arbeitet...


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hanspeter
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13 Jahren  ago  

Danke für deine Antwort. Wie hast du denn davon erfahren dass du keine Zuschüsse mehr bekommst? Ich habe meinen Riestervertrag erst seit letzten Jahr und zahle ca. 150 Euro im Monat dafür. Der Deutsche Bank Mitarbeiter sagt ja "sie SOLLTEN eigentlich kein Problem damit haben, deutsches Konto, ..., also SOLLTEN sie weiterhin den Riesterzuschuss kriegen". Ich rufe heute mal direkt bei der Züricher an und frage dort mal nach, aber eigentlich sollte die ganze Kommunikation über die Deutsche B. gehen, da der Vertrag mit denen läuft.


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grenzgaengerin1
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13 Jahren  ago  

Mein Vertrag besteht auch bei der Züricher. Nun, ich hatte davon gelesen, dass man keine Zuschüsse mehr bekommt, wenn man nicht in Deutschland arbeitet. Ich habe die Züricher dann informiert, dass ich ins Ausland gewechselt bin und seitdem bekomme ich für mich und meine Kinder den Zuschuss nicht mehr. Mit dem deutschen Konto hat das meines Wissens nach überhaupt nichts zu tun. Ruf bei der Züricher an, auf die Aussage eines Mitarbeiters der Deutschen Bank würde ich mich nicht verlassen.


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13 Jahren  ago  

Es wird unterschieden zwischen Grenzgaenger nach alten Recht und Grenzgaenger nach neuen Recht. Da dein Vertrag erst seit letzten Jahr besteht, solltest du nach meinem Kenntnisstand keine Zulage erhalten.

Grenzgaenger deren Riestervertrag bereits laenger bestehen koennen weiterhin die Zulage erhalten. Die Zeitliche Grenze kann man ja nachgoogeln, bevor ich einen falschen Stichtag nenne.

Allerdings funktioniert dies nicht mehr ueber den sogenannten Dauerzulageantrag (den hatte ich), sondern man muss nun jedes Jahr die Zulagenantraege ausfuellen und die erforderlichen Nachweise erbringen. Allerdings konnte mir die in meinem Fall Union Investment nicht garantieren, ob die Zulagenstelle dann nicht doch rumzickt....

So erging es mir jedenfalls, da die beiden zuletzt erhaltenen Zulagen ohne jedes Kommentar einfach von meinem Angesparten rueckgefordert wurden, und ich bei meinem Anbieter nachfragte was da los sei.

Mein Vertrag besteht seit 2002 und arbeite in Lux seit 2008.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Ich kann da Ally bestätigen, ich habe auch einen Vertrag nach "altem Recht" und bekomme die Zulagen. Bei mir funktioniert das allerdings auch über den Dauerzulage - Antrag, hängt evtl. von der Gesellschaft ab. Ich muss nur eine kurze Info über Gehalt etc. jedes Jahr ausfüllen und gut ist.

Tendenziell würde ich sagen, dass grenzgaengerin1 keine Zulagen erhält, aber ich würde nachfragen.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Mein Riestervertrag besteht seit 2008. Nach Auskunft meines Anbieters besteht weiterhin grundsätzlich Anspruch auf Zulage, solange ich in Deutschland wohne. Ausschlaggebend sei die unbegrenzte Steuerpflicht in Deutschland. Dabei sei es unerheblich, daß auf mein Arbeitseinkommen aus L gemäß DBO in L die Steuern erhoben werden.

Die Zulagenstelle hat jetzt zwar mal wieder die Zulagen zurückgefordert, dies jedoch deshalb, weil Íhnen der Nachweis der Rentenversicherung fehlte. Das kann aber geheilt werden mit dem Nachweis der CNS über Zugehörigkeit zu Sozialversicherungssystem in L (also in einem Land innerhalb der EU).


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hanspeter
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13 Jahren  ago  

So, gerade mit der Züricher telefoniert. Die haben folgendes gesagt: "Sie bekommen trotzdem noch den Riesterzuschuss, da sie den Vertrag letztes Jahr abgeschlossen haben und Luxemburg in der EU ist. Seit diesem Jahr gibt es ein neues Gesetz und hätten Sie im Januar abgeschlossen, dann gebe es den Riesterzuschuss nicht mehr". Daraufhin habe ich gefragt ob es da irgendwo einen Gesetztext zu gibt oder man das irgendwo nachlesen kann, da hat die Dame mich auf die zentrale Rentenversicherungstelle hingewiesen, wo ich anrufen kann und diese Info bestätigt bekommen sollte. Habe die Dame auch nochmal darauf hingewiesen dass ich in Luxemburg lebe und arbeite und Steuern zahle. Jetzt bin ich verwirrt :shocked: Was stimmt denn nun... Werde wohl nach irgendwelchen Gesetzesneuerungen googlen und evtl. morgen nochmal bei der zentralen Rentenkasse oder wie die heißt anrufen.


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grenzgaengerin1
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13 Jahren  ago  

Nun, dann werde ich morgen auch noch einmal bei der Züricher anrufen. Mein Riestervertrag läuft schon seit Jahren...


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hanspeter
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13 Jahren  ago  

Erstmal habe ich einer Dame von der zentralen Rentenkasse geschrieben dass ich in Lux wohne und arbeite, die mir aber daraufhin eine Antwort gegeben hat die gelten würde wenn ich in Deutschland arbeiten würde, aber ich poste diese trotzdem mal hier:

... in Bezug auf Ihre Mail vom 12.03.2012 teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Sie geben in Ihrer Mail an, dass Sie Ihren Wohnsitz nach Luxemburg verlegt haben. Der Verzug erfolgte in einen Staat innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. der Staaten, auf die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist.

Bitte beachten Sie, dass sich durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010 Änderungen ergeben haben:

Ab 01.01.2010 wird die Altersvorsorgezulage ausschließlich an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt (bzw. an den Bezug einer inländischen Besoldung) und unabhängig vom Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht gewährt (§ 10a Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz - EStG). Somit gehören Sie gemäß Ihren Angaben – Wohnsitz in Luxemburg und Arbeit in Deutschland – weiterhin zum zulageberechtigten Personenkreis.

Bitte geben Sie bei künftigen Anfragen Ihre Zulagen- bzw. Sozialversicherungsnummer an.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Servicetelefonnummer 03381-21222324 zur Verfügung. ...

Eben habe ich dann unter der Nummer angerufen und denen gesagt dass ich in Lux wohne UND dort arbeite UND dort Steuern zahle und nun heißt es dass ich den Riesterzuschuss nicht kriege, den kriegt man nur wenn man in Deutschland in die Rentenkasse einzahlt. Habe extra am Ende nochmal 2-3 Mal nachgefragt ob diese Dame sich ganz sicher ist, weil jeder was anderes erzählt. Also echt, was für ein Scheiss, ich werde jetzt meinen Riestervertrag runterkurbeln auf 10 Euro im Monat oder sowas, aber ich weiss immer noch nicht 100% was jetzt stimmt :angry:


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PsstGeheim
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13 Jahren  ago  

Jetzt mal ehrlich, wenn man nur 5 Minuten mit gesundenem Menschenverstand darüber nachdenkt, dann ist das doch klar. Warum sollte dir D die Zuschüsse zahlen, wenn du mit D praktisch nichts mehr zu tun hast ? Dann könnte man theoretisch in jedes EU-Land fahren, dort einen "landestypischen" Renten-Sparvertrag abschliessen und die vom jeweiligen Land vorgesehene Förderung kassieren.

Und das diese unsinnige Aussage auch noch von den "Experten" der dt. Bank kommt, **kopschüttel** Ich glaube, die Berater haben alle nur die Mitgliedschaft in einer EU-Sozialversicherung vor Augen und vergessen, den Wohnsitz zu berücksichtigen.


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Badminton
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13 Jahren  ago  

Hallo, Fakt ist, dass wer seinen Riestervertrag vor dem 01.01.2011 abgeschlossen hat auch die Zulagen weiterhin bekommt. Es ist möglich das die Zulagenstelle die Zulagen zurück fordert und man einen Nachweis erbringen muß das man in die luxemburgische Rentenkasse einzahlt. Dann werden die Zulagen auch wieder gutgeschrieben. Wer nach dem 01.01.2011 einen Riestervertrag abgeschlossen hat und in Luxemburg arbeitet bekommt keine Zulagen, da ab diesem Stichtag in die deutsche Rentenkasse eingezahlt werden muß um die Förderung zu erhalten. Wer in Luxemburg wohnt und arbeitet hat keinen Anspruch auf die Zulagen!!! Ist der Wohnort Luxemburg und auch in Luxemburg gearbeitet wird, jedoch der Ehepartner in Deutschland beschäftigt ist und dort in die Rentenkasse einzahlt, dann ist man über den Ehepartner mittelbar förderberechtigt. Die Förderrente muß nicht mit 10,- Euro bespart werden damit der Vertrag erhalten bleibt. Der Mindestbeitrag ist auch nicht 10,- Euro sondern wenn dann 5,- Euro. Ich würde bei fehlender Förderberechtigung den Vertrag beitragsfrei stellen. Wenn die Förderberechtigung wieder Eintritt kann ich den Vertrag wieder aufleben lassen. Gruß

Bei Fragen beantworte ich gerne PN

@hanspeter Ich würde die 150,- Euro besser anlegen. :bigsmile:


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hanspeter
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13 Jahren  ago  

Hi "Badminton",

ja, habe nach weiteren Anrufen bei der Züricher und der Rentenkasse nun meinen Riestervertrag vor ner Woche auf Stundung gesetzt. Da hat mir die Züricher ein spezielles Formular als PDF für zugeschickt.

Gruß


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Badminton
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13 Jahren  ago  

@hanspeter wieso Stundung? Du solltest die Riester mit einem Zweizeiler einfach beitragsfrei stellen.


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hanspeter
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13 Jahren  ago  

@Badminton: Also ich habe von der Züricher nach dem Gespräch so ein "Antrag auf Stundung des Rückzahlungsbetrages bei der ZfA" bekommen. Dort ist dann ein Datum des Umzuges ins Ausland und die voraussichtliche Dauer des Auslandsaufenthaltes einzutragen. Der letzte Satz sagt dann "Hiermit bitte ich um Stundung des Rückzahlungsbetrages (Zulagen und Steuerermäßigung) bis zum Rentenzahlungsbeginn meines oben genannten Versicherungsvertrags. Ich ermächtige die ZDHL, diesen Antrag an die ZfA weiterzuleiten."

Irgendwie habe ich nun das Gefühl was vergessen zu haben. Hätte vielleicht nochmal nach der Definition von "Stundung" gucken sollen, habe da nicht mehr großartig nachgedacht drüber. Ich schicke denen heute dann sicherheitshalber noch ein selbstgemachtes Schreiben mit einem Antrag auf Beitragsfreiheit wegen Umzugs ins Ausland zu. Dann sollte ich die Riesterzuschläge wegen der Stundung nicht zurückzahlen sollen und bin mit dem anderen Schreiben dann auch wirklich Beitragsfrei gestellt.