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Forum / Arbeitswelt

Resturlaub.. wie viel genau??  

Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hi Leute.. Ich werde meine derzeitige Arbeitsstelle zum 14.08.2008 verlassen und wollte mal anfragen wie es da mit den Resturlaubsanspruch steht. Habe ich nun für den Zeitraum Jan-Jul Urlaubsanspruch oder gibt es sowas da ab der hälfte des Jahres der volle Anspruch besteht ?? Dann noch ne Frage, ich habe hier im Forum zu einem ähnlichen Thema gelesen das eienr einen Ersatz für den 1 Mai bekommt?? War er an diesem Tag arbeiten oder woher kommt der Anspruch??

MfG


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chicka
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16 Jahren  ago  

Hi NOGA,

wenigstens die zweite Frage kann ich Dir beantworten 🙂 Für den 1. Mai gab es in diesem Jahr einen Tag extra frei - weil mit 1. Mai und Himmelfahrt zwei gesetzliche Feiertage auf einem Tag lagen. Wäre der 1. Mai dazu noch ein Samstag oder Sonntag gewesen, hätte es also sogar zwei Tage frei gegeben (wenn in Lux einer der 10 Feiertage auf einen Samstag oder Sonntag fällt, darfst Du innerhalb von 3 Monaten den Dir zustehenden freien Tag "nachholen". In diesem Fall lagen lediglich beide Feiertage zusammen - aber Dir steht für jeden Feiertag ein freier Tag zu. :cheer:


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alpinkatze
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16 Jahren  ago  

Du hast tatsächlich nur Urlaubsanspruch für die von Dir geleistete Arbeitszeit, also von 1. Januar bis 14. August. Das sind 15 Tage, plus die Rückerstattung für den 1. Mai, also 16 Tage.


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

So ich habe mal eine Wichtige Bitte....

Ich habe meinen Arbeitgeber wegens des 1 Mai angesprochen aber er meinte da dieser Tag bezahlt wurde gilt dies nicht... Bezahlt wurde ich normal mit 8std.. aber dies ist doch dann für den 1.Mai als feiertag gedacht und nicht für Himmelfahrt der da drauf gefallen ist oder?? somit gibt es den extra freiten Tag doch für Himmelfahrt oder ??


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chicka
497 Messages

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16 Jahren  ago  

Es gibt folgende Möglichkeiten:

1. man hatte am ersten Mai frei, dann bekommt man einfach einen weiteren freien Tag für Himmelfahrt (muss man innerhalb von 3 Monaten nehmen)

2. man hat gearbeitet am 1. Mai, dann bekommt man, weil man an einem Feiertag gearbeitet hat (der kein Sonntag war) 100% Lohnaufschlag für diesen Tag. Zusätzlich bekommt man einen weiteren freien Tag für Himmelfahrt (zu nehmen innerhalb von 3 Monaten).

Der Himmelfahrt-Feiertag geht also nicht verloren, weil man am 1. Mai-Feiertag gearbeitet hat. Alle 10 gesetzlichen Feiertage im Jahr werden für sich betrachtet. Fallen zwei Feiertage aufeinander, wird einer nachgeholt, wie auch bei Samstagen oder Sonntagen. Egal, ob gearbeitet, oder nicht.

Hoffe, damit geholfen zu haben 🙂