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Forum / Arbeitswelt

Resturlaub bei Kündigung  

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winti
11 Messages

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16 Jahren  ago  

Habe leider keinen passenden Thread im Forum gefunden. Deshalb stelle ich die Frage mal ins Forum rein in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann:

Wie sieht es mit dem mir zustehenden Resturlaub aus bei eigener Kündigung? Kann der Arbeitgeber wählen, ob er diesen finanziell vergütet oder ob dieser in Freizeit abgegolten werden kann? Oder steht irgendwo geschrieben, dass der Resturlaub zwingend als "Erholungsurlaub" gewährt werden muss und der Arbeitgeber nicht darauf bestehen kann, diesen auszuzahlen?

Wäre Euch wirklich um jede Hilfe zu diesem Thema dankbar.

Schönen Abend noch.

Gruß

winti


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jfusenig
10 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo winti, es ist eigentlich so dass du den Resturlaub nehmen musst ehe die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Falls dies nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber dir die restlichen Urlaub auszahlen.

Gruss,

jf


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winti
11 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo jf,

meinen Urlaub möchte ich ja in der Kündigungsfrist auch nehmen. Sogar viel lieber als dass er ausbezahlt wird.

Mich interessiert, ob der AG sagen kann: "Den Urlaub kann ich Dir aus betrieblichen Gründen (z. B. viel Arbeit) nicht geben, dafür bezahle ich aus." Ist der AG nicht verpflichtet mir den Urlaub zu geben oder kann er sich auf Alternativen berufen wie z. B. "betriebliche Gründe"? Oder anders gesagt: Kann ich darauf bestehen, Urlaub zu bekommen (anstatt ausbezahlen)?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

winti


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Sandy
948 Messages

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16 Jahren  ago  

Hi, soweit ich weiß (ohne es jetzt belegen zu können) kann der Arbeitgeber dir bis auf wenige frei verfügbare Tage deinen gesamten Urlaubs vorschreiben, wann du den nehmen mußt. Wenn es "betriebliche Gründe" nicht zulassen, so kann der AG darauf bestehen, den Urlaub auszubezahlen. Der Grundgedanke ist wohl der, daß der Betriebsablauf durch Urlaub nicht gefährdet werden darf und das im Extremfall die Forführung des Betriebes gesamtwirtschaftlich gesehen wichtiger ist als der Urlaub eines Einzelnen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Deshalb darf ein AG ja auch Urlaubssperren setzen, wenn er dies begründen kann. Bist du in einer Gewerkschaft? Falls ja, ruf dort mal an, die können dir bestimmt ganz genaue Auskunft geben. Sandy


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winti
11 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo Sandy,

vielen Dank für Deinen Beitrag.

Nein, bin in keiner Gewerkschaft. Gibt es noch eine andere Stelle, wo ich mich informieren kann? Oder weiss jemand vielleicht ein Skript, wo man was nachlesen kann?

Gruß winti


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Sandy
948 Messages

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16 Jahren  ago  

Chambre des Metiers bzw. Chambres des Commerce müssten Auskunft geben können. Im Moment hab ich wenig Zeit, falls ich morgen dazu komme, suche ich nochmal die Sache raus.


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winti
11 Messages

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16 Jahren  ago  

Hi Sandy,

dass wäre echt supernett. Vielen Dank schonmal im Voraus für Deine Mühe.

Falls ein anderer Forumsteilnehmer was weiss: Bin für jede Antwort dankbar.

winti


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Sandy
948 Messages

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16 Jahren  ago  

Hi Winti,

tut mir leid, aber die Unterlagen habe ich daheim nicht mehr gefunden. Ist bei mir schon etwas her und war beim alten Arbeitgeber, deshalb hab ich es wohl "entsorgt" beim letzten Umzug:confused:


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ssnopy
85 Messages

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16 Jahren  ago  

Hi Winti versuchs mal bei OGBL die geben kostenlose Infos am Telefon Gruß Jürgen