Habe leider keinen passenden Thread im Forum gefunden. Deshalb stelle ich die Frage mal ins Forum rein in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann:
Wie sieht es mit dem mir zustehenden Resturlaub aus bei eigener Kündigung? Kann der Arbeitgeber wählen, ob er diesen finanziell vergütet oder ob dieser in Freizeit abgegolten werden kann? Oder steht irgendwo geschrieben, dass der Resturlaub zwingend als "Erholungsurlaub" gewährt werden muss und der Arbeitgeber nicht darauf bestehen kann, diesen auszuzahlen?
Wäre Euch wirklich um jede Hilfe zu diesem Thema dankbar.
Schönen Abend noch.
Gruß
winti