Bei der vorgezogenen Altersrente mit 57 Jahren (alle Voraussetzungen erfüllt, deutscher Grenzgänger), kann man die Altersrente auch in Luxemburg beantragen wenn man von den 40 Jahren ein paar Jahre in Deutschland gearbeitet hat oder ist es zwingend notwendig diese im Wohnsitzland Deutschland zu beantragen? Kontoklärung wurde mit 55 Jahren in Luxemburg schon durchgeführt und auch die Rente mit 57 Jahren darin bestätigt.
Danke für die Antworten.