Hallo zusammen, ich bin blutiger Anfänger in der (lux) Arbeitswelt, deswegen eine vllt schnell beantwortet Frage. In Lux ist es ja so, dass man bis zur Rente mind. 40 Jahre gearbeitet haben muss. Lehrjahre werden allerdings, so habe ich gehört, angerechnet? In meinem Fall handelt es sich um ein Unistudium, 3 Jahre Bachelor + 2 Jahre Master. Wird dies auch angerechnet? Das hatte ich mal irgendwo aufgeschnappt, bin allerdings unsicher, weil ich in dieser Zeit schliesslich nichts in die Rentenkasse eingezahlt habe. Lange Rede kurzer Sinn: Muss ich bis zur Rente 35 oder 40 Jahre arbeiten? Viele Grüße
INFO FLASH
Tanken wird in Luxemburg billiger
Geh auf guichet.lu da sind alle Rentenmodelle mit den jeweiligen Auflagen erklärt. Vom Studium werden nur die Monate aus D bezahlt für die es Rentenansprüche gibt.
oder Nutze die Erklärung hier: http://www.cnap.lu/fileadmin/file/cnap/publications/Publications_CNAP/Brochures/D_Broschuere_Alterspension.pdf
lt. guichet.lu Der Rentenanspruch entsteht mit der Erreichung einer festgelegten Altersgrenze:
ab dem vollendeten 65. Lebensjahr: Versicherte, die 120 Beitragsmonate in der Pflichtversicherung, Weiterversicherung, freiwilligen Versicherung oder durch Nachkauf nachweisen, haben Anspruch auf eine Altersrente; ab dem vollendeten 60. Lebensjahr: wenn der Versicherte 480 Beitragsmonate (Pflicht- oder Weiterversicherung bzw. freiwillige Versicherung oder nachgekaufte Zeiten bzw. Zurechnungszeiten) nachweisen kann, darunter mindestens 10 Beitragsjahre (120 Monate) in einer Pflicht-, Weiter- oder freiwilligen Versicherung oder als nachgekaufte Zeiten hat er Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente; ab dem vollendeten 57. Lebensjahr: Versicherte, die 480 Beitragsmonate zur Pflichtversicherung nachweisen, haben Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente.
Zeiten aus D und anderen EU-Ländern (auch Ausbildung) zählen wie Zeiten aus LU für die Ermittlung der Wartezeiten. Die Höhe der Rente errechnet sich nur aus den Beitragszeiten in LU.