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Forum / Arbeitswelt

Rente - wie verhält es sich mit Schulzeiten ?  

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toaster790
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3 Jahren  ago  

Hallo,

bei der Luxembourger Rente verhält ? Habe diesen Artikel hier gefunden. http://m.lessentiel.lu/de/luxemburg/story/studienjahre-gelten-fur-die-pensionsversicherung-12311934?redirect=mobi Wie wäre es wenn ich mit 58,5 Jahren, 38 Jahre pflichtversichert bin, plus 2 Jahre Techniker Schule, könnte ich dann in Rente gehen oder muss man dann doch bis 60 gehen ? Kann man Schulzeiten durch nachzahlen in pflichtversicherte Jahre aufwerten oder generelles nachkaufen von Jahren ?

Vielen Dank !


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toaster790
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3 Jahren  ago  

Danke für die Antwort.

Heisst dass jetzt das diese 2 Jahre Schulzeit = Anrechnungszeit in DE, in Lux für die 40 Jahre pflichtversicherten Zeit mit zählen ? Oder aber hätte ich dazu der Möglichkeit nachkommen müssen für diese 2 Jahre selbst Rentenbeiträge zu bezahlen was aber anscheinend nur bis 45 Jahre möglich gewesen wäre ?


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info
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3 Jahren  ago  

es geht wohl eher um die Bedingungen von Luxemburg und die kann man hier nachlesen

 

D_Broschuere_Alterspension.pdf (cnap.lu)


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Vera79
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3 Jahren  ago  

@Info: Das stimmt und mein link erklärt wie man das in D machen muss/kann.


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Fredde
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3 Jahren  ago  

Für die Rente mit 57 müssen 480Monate Pflichtbeiträge nachgewiesen werde. Alle anderen Zeiten gelten nicht, also keine reine Schulzeiten, keine Nachkaufzeiten, etc. Das heisst wenn man mit 16 eine berufliche Ausbildung mit eine Gehalt angefangen hat und arbeitet dann bis 57 kann man in LUX in Rente gehen.

Für 60 Jahre können diese Zeiten angerechnet werden. 

Wenn aber wären der Schulzeit aus irgendeinem Grund Pflichtbeiträge bezahlt worden sind können diese angerechnet werden.


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toaster790
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3 Jahren  ago  

Danke Euch für die Infos.

Ok, heisst dass dann auch wenn die Pflichtbeiträge von 480 Monaten mit 58,5 Jahren erreicht werden das dies für die Rente ausreicht ? Es muss dann nicht noch bis zum 60 weiter gearbeitet werden ?


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Fredde
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3 Jahren  ago  

Korrekt. Sobald die 480Monate erreicht sind und die anderen Bedingungen erfüllt sind.


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Vera79
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3 Jahren  ago  

@Fredde: Korrekt, mit den üblichen Abzügen des frühen Starts des Rentenalters. Aber der Anspruch an sich ist gegeben.  


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Fredde
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3 Jahren  ago  

Was meinst du mit Abzügen?

Wenn du weiter arbeitest kannst du natürlich mehr bekommen aber abgezogen wird eigentlich nichts. Du bekommest die Rente für deine 480 Monate und gut.


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Vera79
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3 Jahren  ago  

In den Jahren vor 60 ist die Rente reduziert.

https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/preretraite-retraite/assurance-pension/retraite-pension-anticipee.html

 


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Fredde
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3 Jahren  ago  

Das kann ich so aus deinem Link und auch der Formel nicht ersehen. 

 


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MischMasch
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3 Jahren  ago  

Schul- und Studienzeiten werden in Luxemburg nur zwischen 18. und 27. Lebensjahr als Ergänzungszeiten (Rente ab 60) anerkannt. (In Deutschland ab 17 und max. 8 Jahre)

Die (vorgezogene) Altersrente setzt sich aus zwei Anteilen zusammen: Einer berücksichtigt die Versicherungszeiten (pauschale Steigerungen) und einer ist abhängig vom aufsummierten, normierten Einkommen (proportionale Steigerungen - Norm: Lohnsteigerungen Basis 1984, Index 100).

Mit 40 Versicherungsjahren (Pflicht + Ergänzung ab 60) hat man das Maximum der pauschalen Steigerungen erreicht.

Der einkommensabhängige Teil steigt natürlich weiter, wenn ich weiter Rentenversicherungsbeiträge zahle. Hinzu kommt, dass ein Faktor bei der Berechnung des einkommensabhängigen Teils leicht erhöht wird, wenn Pflichtzeiten und Alter zusammen mehr als 94 Jahre (für 2022) ergeben. Das heißt, je länger ich arbeite, um so besser werden meine Einzahlungen gewertet.

Es gibt in Luxemburg daher keine Abzüge, wie in Deutschland, sondern eine Aufwertung, wenn länger gearbeitet wird!


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MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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3 Jahren  ago  

Zum Nachkauf von Versicherungszeiten und allgemein zur Altersrente findet man hier Infos:

https://www.csl.lu/de/publications/lassurance-pension/20141115_csl_lassurancepension-3/ oder hier: https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/preretraite-retraite/assurance-pension/partir-retraite-achat-periodes-assurance.html

Die Broschüre der CSL ist meines Erachtens ein wenig umfangreicher, als die der CNAP.

Ein Nachkauf wegen Schul- oder Studienzeiten ist meines Wissens nicht möglich. 


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Fredde
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3 Jahren  ago  

Hallo Mischmasch,

das maximum der pauschalen Steigerung hat man auch erreicht wenn man mit 57 in Rente geht und eben 40 Jahre gearbeitet hat oder Pflichtbeiträge gezahlt hat. Mehr geht da nicht.

Wenn man andere Zeiten angerechnet haben will muss bis 60Jahre arbeiten: Welch ein Luxus wenn man das mit DE vergleicht!