Hallo, Ein Forumsteilnehmer schrieb, dass die Rente ab 60 nicht möglich sei, wenn freiwillige Renteneinzahlungen erfolgten. Meines Erachtens nach ist das falsch. Wenn man die Voraussetzungen erfüllt hat und innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Rentenbeiträge freiwillig weiter in Luxemburg gezahlt hat bis zum 60. Lebensjahr, dann kann man mit 60 auch in Luxemburg die Rente beantragen. Es gibt dann keine Unterschiede, ob man die Rentenbeiträge als Arbeitnehmer eingezahlt hat oder es freiwillige Beiträge waren. Hierzu habe ich auch folgenden Text der OGBL gefunden. Anrecht auf eine frühzeitige Altersrente haben Versicherte
im Alter von 60 Jahren: bei 480 versicherten Monaten, davon mindestens zwölf in Luxemburg
im Alter von 57 Jahren: bei 480 versicherten Monaten, davon mindestens zwölf in Luxemburg (*)
________________ (*) berücksichtigt werden ausschließlich Versicherungszeiten, in denen tatsächlich ein Arbeitsverhältnis bestand.
Kann das jemand bestätigen? Vielen Dank im Voraus.