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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

Reduzierung Arbeitszeit - Rentenberechnung  

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saskat
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10 Monaten  ago  

Guten Tag, in 1-2 Jahren werde ich in Rente gehen. Zurzeit arbeite ich 40 Std. und überlege auf ca. 70-80% zu reduzieren bis Renteneintritt (leider bietet mein AG keine Vorruhestandsregelung an). Welchen Einfluss hätte eine Arbeitszeitverkürzung auf die Berechnung der Rente? Es kursiert immer noch die Info, dass nur das letzte Gehalt bzw. das Durchschnittsgehalt aus einem bestimmten letzten Zeitraum zur Berechnung herangezogen wird.


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Fredde
363 Messages

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10 Monaten  ago  

Quatsch!

Es wird die gesamte Historie einbezogen. Das heisst wenn weniger Verdient weniger Rente.

Die letzten Jahre können bei vorgezogener Renten den Zuverdienst bestimmen der möglich ist ohne das die Rente gekürzt wird.


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saskat
4 Messages

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10 Monaten  ago  

Da hatte ich wohl vergessen zu präzisieren, dass es um vorgezogene Rente gehen wird.


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TheDuke
139 Messages

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10 Monaten  ago  

Ja die letzten fünf Jahre beeinflussen die Hinzuverdienstgrenze.


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Vera79
1761 Messages

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10 Monaten  ago  

Du hast doch die Auszüge der CNAP der letzten Jahre mit deiner theoretischen "jetztigen" Rente. Pi mal Daumen kannst du doch ausrechnen wie sich das in den letzten jahren gesteigert hat, dann ziehst du den prozentualen Anteil der Indexsteigerungen ab und erhältst so grob  deinen realen Anstieg pro Jahr. Sagen wir mal 100 €. Dann wird eben in den letzten Jahren der Anstieg nur ca. 70 - 80 € sein. Ist natürlich nur grob gerechnet und natürlich werden weitere Indextranchen erfallen aber immerhin ein Anhaltspunkt. Die Hinzuverdientsgrenze ist m.M. nach 1/3 des geltenden Mindestlohns und ändert sich für dich nicht.


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Fredde
363 Messages

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10 Monaten  ago  

Wenn man weniger als 1/3 Soz Mindestlohn Grenze dazu verdient gibt es keine Abzüge unabhängig vom Einkommen der letzten 5 Jahre, Wenn man darüber ist un angestellt beschäftigt ist gibt es eine Kürzungsformel bei der die letzten 5 Jahresgehälter mit einfliesse. Idee ist das man bei einer vorzeitigen Rente nachher nicht mehr hat als wenn man arbeite. Das gilt aber nur für nicht Selbständige. Wenn man einer selbständigen Beschäftigung nachgeht dann wir ab > 1/3 Soz Monatslohn die Rente komplett gestrichen. 

Steht aber alles in der CNAP Brochure erklärt.


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info
3714 Messages

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10 Monaten  ago  

Oh Leute, so einfach ist es nun auch wieder nicht.

Ja es gilt zuerst das höchste Einkommen der letzten 5 Jahre als Obergrenze, aber davon darf man nur den % Anteil nutzen den man in Luxemburg gearbeitet hat.

Sehr einfaches Beispiel:

10 Jahre in D in die Rentenkasse einbezahlt

30 Jahre in LU in die Rentenkasse einbezahlt

Theoretisch möglicher Zuverdienst 2000 Euro

Anteilig darf man aber nur 1500 dazu verdienen da 1/4 der Rentenzeit ja nicht in LU angefallen sind. 


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Fredde
363 Messages

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10 Monaten  ago  

Guter Einwand Info, das wird für viele hier im Forum irgendwie gelten. 

Noch was, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat, dann kann man beliebig dazuverdienen.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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10 Monaten  ago  

Die Rente berechnet sich aus einem pauschalen Anteil abhängig von der Anzahl der Pflichtbeiträge (40 Jahre ergeben < 600€) und einem proportionalen Anteil, der proportional der eingezahlten Beiträge (8% vom Bruttolohn) ist! Ergo: Weniger Einzahlen heißt auch weniger Rente. So lange Du arbeitest, kannst Du aber auch freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen; z.B. entsprechend der reduzierten 20% aufstocken. Dann hast Du keinen Verlust.

Beim Zuverdienst während der vorgezogenen Altersrente gilt der Durchschnitt der 5 höchsten Gehälter in Luxemburg als Zuverdienstgrenze! Ausländische (deutsche) Zeiten und Einkommen werden nicht berücksichtigt! Wenn Babyjahre angerechnet werden, Erhöhen diese sogar zusätzlich die Grenze! So war das zumindest bei meiner Rentenkalkulation 2022.


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Kurtis
229 Messages

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10 Monaten  ago  

MischMasch: Korrekt, jedoch Vorsicht:

"So lange Du arbeitest, kannst Du aber auch freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen; z.B. entsprechend der reduzierten 20% aufstocken. Dann hast Du keinen Verlust."

Keinen Verlust ist relativ. Die Einzahlung via Gehalt erfolgt zu 1/3 AG, Staat und AN

Wenn nur der AN-Anteil eingezahlt wird, ist es keine 1:1 Kompensierung.

Und ja: Es zählen NICHT die letzten 5 Karrierejahre (ist der Fachbegriff in Lux), sondern die 5 HÖCHSTEN im Laufe deiner "Karriere", sprich generellen Beschäftigungsjahren

 

 


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info
3714 Messages

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10 Monaten  ago  

@Kurtis

Sachlich absolut richtig was die 5 Jahre angeht, evtl ein mini Zusatz "unter Berücksichtigung des Index"


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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10 Monaten  ago  

@Kurtis: Ja, Du hast Recht, für freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse musst Du den AG Anteil mitübernehnen. Für 100€ Gutschrift in die Rentenkasse musst Du dann 16€ einzahlen, statt 8€, wie beim Gehalt. In früheren Beiträgen hier im Forum habe ich aber auch schon einmal erläutert, dass freiwillige Einzahlungen in die Lux. Rentenversicherung sich nach weniger als 10 Jahren schon amortisieren, trotz doppeltem Beitrag. Und dass das jede private Rentenversicherung schlägt, die i.d.R. dafür 40 Jahre brauchen! Klar kann man zur Altersvorsorge sein Geld auch in Aktien stecken, die dann ggf. mehr bringen. Aber statt deutsche Riesterrente würde ich auf jeden Fall (noch) Einzahlungen in die staatliche luxemburgische Rente vorziehen.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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10 Monaten  ago  

Noch eine Ergänzung zu den 5 höchsten Gehältern. Wie Info schon richtig angemerkt hat, wird das Jahresgehalt „normiert“ betrachtet, d.h. es wird jeweils durch den Index des Jahres und den Aufwertungsfaktor (Basis 1984 = 1,0) geteilt! Die Zahlen auf den Mittelungen der CCSS kann man also nicht direkt vergleichen!


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Kurtis
229 Messages

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10 Monaten  ago  

Danke euch beiden für die "Feinheiten"

MischMasch:

"Noch eine Ergänzung zu den 5 höchsten Gehältern. Wie Info schon richtig angemerkt hat, wird das Jahresgehalt „normiert“ betrachtet, d.h. es wird jeweils durch den Index des Jahres und den Aufwertungsfaktor (Basis 1984 = 1,0) geteilt! Die Zahlen auf den Mittelungen der CCSS kann man also nicht direkt vergleichen!"

Das ist dann doch keine leichte Kost mehr 🙂

War mir nicht bekannt, dachte die "nackten CCSS Beitragsjahre" seien die Basis für die 5.

Man(n) lernt nicht aus - schönes WE


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MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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10 Monaten  ago  

Vielleicht noch eine letzte, nicht ganz so triviale Bemerkung:

Neben dem Index, ist auch der Aufwertungsfaktor eine wichtige Zahl. Er spiegelt das Durchschnittsgehalt in Luxemburg wieder. 2003 war der Faktor z.B. 1,325 und 2023 war er 1,57. D.h. in 20 Jahren sind die Gehälter durchschnittlich um ca. 25% gestiegen und das, ohne dass der Index dabei berücksichtigt wird. Wenn Ihr als nie eine Gehaltserhöhung bekommen habt und nur durch den Index Euer Gehalt angestiegen ist, dann habt Ihr in 20 Jahren immer weniger und am Ende 25% weniger in die Rentenkasse eingezahlt! Vielleicht ein Argument bei Euren jährlichen Gesprächen mit dem AG.