Hallo, ist hier jemand, der die Luxemburger Invalidenrente rückwirkend bekam, und auch due deutsche EU Rente rückwirkend? Weiss jemand, wie es sich rechtlich mit Rückforderungen der deutschen Krankenkasse verhält. Bin schon drei Jahre berentet, in Deutschland den Bescheid erst anfang des Jahres und jetzt due Forderung der deutschen Krankenkasse. Wenn man beide Renten erhält, mussman sich ja in seinem Wohnsitzamt versichern. Deutschland sind die Sozialversicherungsbeträge ha höher, dass wollen die jetzt rückwirkend . Weiss jemand etwas?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Verstehe ich das richtig, Du erhälst die Lux. Rente schon länger und die deutsche erst jetzt seit Anfang des Jahres? Oder ist der Bescheid der dt. Rente auch rückwirkend ab Antragstellung bewilligt worden? Also ich kann Dir nur sagen, es gibt hier einige, dazu gehöre unter anderem ich, die mussten einiges rückwirkend - seit das Gesetz raus ist w/dt. KK Beiträge auf lux. Rente - bezahlen. Ich hatte damals sogar unseren Anwalt gefragt, der sagte aber, man hat keine Chance!
Wie das allerdings aussieht, wenn du die dt. Rente jetzt erst Anfang des Jahres bewilligt bekamst, das weiß ich nicht, würde ich auf jeden Fall mal einen Anwalt konsultieren!
Habe ich auch noch nie gehört! Aber egal, bei mir war es so, dass mir gar keine Wahl gelassen wurde. Als ich damals den Antrag in Lux. stellen musste, ging automatisch direkt eine Meldung nach Deutschland und dort wurde der Antrag gestellt - nicht von mir sondern seitens der Lux. Rentenkasse.
Aber vielleicht hat sich ja auch seitdem wieder einiges geändert!
Dass ein Antrag in Deutschland aber eine Kürzung in Lux. zur Folge haben kann, kann ich persönlich mir jedoch nicht vorstellen! Du bekommst für Deine Zeit in Lux. Deine Rente aus Lux., und für die Zeiten in Deutschland die Rente von dort. Da wird meiner Meinung nach nichts miteinander verrechnet!
Hallo zusammen. Es ist so, dass wenn mann in Luxemburg die Invalidenpension erhält, automatisch eine Meldung von Luxemburg an den deutschen Rentenversicherer geht. Innerhalb eines gewissen Zeitraums, erhält man von diesem die Unterlagen, mit der Verpflichtung diese auszufüllen und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Deutschland zu stellen. In diesen Unterlagen befindet sich ein Formular, welches ausgefüllt an die deutsche Verbundkrankenkasse gesendet werden muss (wenn man es nicht selbst macht, schickt es die Rentenversicherung zu). Nach ein paar Tagen bekommt man einen freundlichen Brief der deutschen Krankenkasse mit der Mitteilung, dass man seit Gewährung der lux. Invalidenpension und der Antragstellung bei der deutschen Rentenversicherung, beitragspflichtig in Deutschland ist. Das heisst, man wird aufgefordert seine Einkünfte offen zu legen und den Bescheid der lux. Pensionkasse beizufügen. Anhand dieser Einkünfte wird der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung in Deutschland ermittelt. Dieser ist rückwirkend zu zahlen. Das heisst, ab dem Tag an dem man von Luxembourg die Invalidenpension erhält. Ebenfalls bekommt man eine Mitteilung, dass man in Deutschland KK versichert ist. Diesen muss man der lux. Pensionkasse zukommen lassen. Rückwirkend wird von dieser dann der einbehaltene KK-Betrag ausgezahlt. Man bekommt die Invalidenpension ab dann ohne Abzug KK-Beiträge ausgezahlt. Sollte der deutsche Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden, fällt die Krankenversicherungspflicht wieder nach Luxemburg. Die bis dahin in Deutschland bezahlten Beträge können aber nicht zurück gefordert werden. Erhält man die deutsche Erwerbsminderungsrente, bekommt man auch ab dem Tag der Leistung, das Kindergeld von der deutschen Familienkasse und Luxemburg zahlt nur noch den Differenzbetrag. Die Abwicklung ist aber recht unproblematisch, weil die beiden Ämter (Lux. und Familienkasse Trier) die Verrechnung untereinander abwickeln. Schöne Grüße
Achso, hab ich noch vergessen. Kürzungen werden in Luxemburg nicht vorgenommen. Es kann nur zu Kürzungen der deutschen Erwerbsminderungsrente kommen. Dies kann der Fall sein, wenn man zusätzlich zum Beispiel noch eine Unfallrente durch eine Berufsgenossenschaft erhält. Aber auch hierbei gibt es Freibeträge. Habe mal eine Berechnung im Internet gesehen (pdf der deutschen Rentenversicherung). Weiß aber nicht mehr genau wo.
Korrekt so. Dass man die deutschen Beträge im Falle einer Ablehnung, zb bei Antrag einer Verlängerung ncht zurück bekommt, wusste ich nicht und ist ungerecht. Mit der Berechnung der Beträge habe ich heute gelesen, dass due Rentenkasse in Deutschland ihren KK Betrag direkt abzieht, von der Luxemburger Rente musst du selbst an die Krankenkasse überweisen. Sollten diese beiden Beträge über der Leistungsbemessungsgrenze von ca 4120 Euro liegen, kann man die zuviel bezahlten Beträge einmal um Jahr von der Krankenkasse zurückverlangen.