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Forum / Arbeitswelt

Rücktritt nach Unterschrift vom Arbeitsvertrag da besseres Angebot  

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diskspin
1 Messages

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11 Jahren  ago  

Vieleicht kann mir jemand Helfen. Ich habe eine zusage für eine Stelle als krankenpfleger. ich soll die stelle zum 1.august antreten. kann ich aber erst wenn ich jetzt mit einem auflösungsvertrag von meinem jetztigen arbeitgeber frei komme. jetzt hat sich eine andere stelle aufgetan, als Stationsleitung von der ich noch keine schriftliche zustimmung habe aber ein sehr deutliches ja. PROBLEM : die schriftliche antwort kommt wahrscheinlich erst in der ersten juni woche. bis dahin muß ich aber dem anderen arbeitgeber bescheid gegeben haben. unterschreibe ich nicht ist die erste stelle weg und die zweite bessere evtl wegen schriftlicher absage (trotz mündlicher zusage) auch. unterschreibe ich und bekomme die schriftliche zusage von der zweiten.... was dann tun?

kann ich dann vom unterschriebenen zurück treten?????


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carenka
197 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo,

wenn Du vom unterschriebenen Vertrag zurücktrittst, könnte der Arbeitgeber theoretisch Schadensersatz von Dir fordern (ist mir aber in 10 Jahren noch nicht untergekommen). Natürlich ist es nicht die feine englische, aber jeder ist sich selbst am nächsten. Von daher: Zusagen, auf den Arbeitsvertrag der anderen Stelle warten, unterschreiben und dem "alten" AG absagen.

C


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roland2
134 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo,

von einem unterschriebenen Vertrag kann man nicht zurücktreten. Was hätte ein Vertrag sonst für einen Sinn? Der AG kann auf Einhaltung bestehen, was natürlich arg sinnlos ist, oder er schliesst mit dir noch einen Vertrag - dann einen Auflösungsvertrag.

Gruss Roland


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11 Jahren  ago  

Jeder Arbeitsvertrag enthält üblicherweise eine Probezeit, innerhalb derer beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündigen können. Sollte also tatsächlich das bessere Angebot greifen, so müsste sich der neue Arbeitgeber maximal zwei Wochen (Kündigungszeit) gedulden, bis die Arbeit angetreten werden kann. Will der neue Arbeitgeber einen bestimmten Kandidaten unbedingt haben, dann sollte er diese kurze Zeit warten können - vorausgesetzt, der alte Arbeitgeber besteht überhaupt auf die Einhaltung dieser Kündigungsfrist.


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Anonyme

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11 Jahren  ago  

Wo liegt dein Problem? Wenn du am 01.08.2013 bei neuen AG anfangen sollst, anfang Juni Zusage und neuen A-Vertrag unterschreibst, kannst du beim jetzigen AG ordentlich kündigen, 1 Monat Kündigungsfrist einhalten und ohne Angaben von Gründen. Das ist dein gutes Recht.... Jeder geht besseren Positionen und Konditionen nach. Auch dein AG würde einen besseren AN nehmen, wenn er mit DIR nicht zufrieden sein sollte .... viel Erfolg!!!


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Habe ähnliche Fälle auch schon mal gehört. Liegt im Ermessen des AG. Ein Fall war mit Auflösung des Vertrages bevor er überhaupt begonnen hatte, der andere Fall, da musste der AN die Mindest Zeit des Vertrages "absitzen". Etwas Risiko oder Poker ist schon dabei.