Wenn eine Bank in Luxembourg sich Übersicht über die Kontenbewegungen ihrer Mitarbeiter verschaffen will (zum Zwecke der Aufdeckung von Insidergeschäften), ist das über irgendein Gesetz gedeckt? Wie sieht das mit internen Konten und externen Konten (Konten der Mitarbeiter bei einer anderen Bank) aus?
15 Jahren ago
interne konten: wird gemacht, ob es zulässig ist, weiss ich nicht. geht aber nicht darum um geldwäsche aufzudecken sondern darum, dass man die internen richtlinien einhält bei börsengeschäften (haltefristen etc.) externe konten: haben sie keinen zugriff, offenlegen MUSS man nur bei verdacht, eine straftat begangen zu haben ... und das ist nicht einfach ....