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Forum / Arbeitswelt

Rasterfahndung  

Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Wenn eine Bank in Luxembourg sich Übersicht über die Kontenbewegungen ihrer Mitarbeiter verschaffen will (zum Zwecke der Aufdeckung von Insidergeschäften), ist das über irgendein Gesetz gedeckt? Wie sieht das mit internen Konten und externen Konten (Konten der Mitarbeiter bei einer anderen Bank) aus?


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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15 Jahren  ago  

Sehr interessant und berufsspezifisch. Denke zuerst mal an Geldwäsche?! Bei internen Konten ist das kein Problem. Unterschreibt man im Arbeitsvertrag. Bei externen Konten? ist die kontoführende Stelle in der Verantwortung. Kommentare und Infos gerne gesehen......


Profilbild von
celt
111 Messages

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15 Jahren  ago  

interne konten: wird gemacht, ob es zulässig ist, weiss ich nicht. geht aber nicht darum um geldwäsche aufzudecken sondern darum, dass man die internen richtlinien einhält bei börsengeschäften (haltefristen etc.) externe konten: haben sie keinen zugriff, offenlegen MUSS man nur bei verdacht, eine straftat begangen zu haben ... und das ist nicht einfach ....


Profilbild von
sausesepp
42 Messages

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15 Jahren  ago  

Ich würde mal die Rundschreiben 04/155 (Compliance) und 07/307 (MIFID) lesen. Wie will die Bank denn z.B. Interessenkonflikte in den Griff kriegen, wenn die Mitarbeiter über externe Konten tun und lassen können, was sie wollen?