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Forum / Arbeitswelt

Proportionale Steigerung lux. Rente => welches Einkommen wird zugrunde gelegt?  

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Luxi1
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13 Jahren  ago  

Hallo, für die Berechnung der proportionalen Steigerung der lux. Rente wird das bisherige Gesamteinkommen zugrunde gelegt. Weiß jemand, wie dieses berechnet wird? Früher stand unter den jährlichen Auszügen der CNAP immer noch der Betrag, der genommen wird, inzwischen nicht mehr.

Einfach Gesamteinkommen durch den Index teilen reicht nicht, er ist noch geringer. Hat dieser Lebensstandard-Faktor was damit zu tun (und wenn ja, wie hoch ist der momentan?)?


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13 Jahren  ago  

Hallo Luxi1,

hat mich aúch einmal vor Jahren interressiert, wie die auf den Betrag der auf den jährlichen Auszügen kommen und bei der Rentenkasse nachgefragt. Lt. deren Aussage wollten die Gewerkschaften, dass dieser Betrag in den Auszügen ausgewiesen wird, glücklich seien sie damit nicht. Es gab ständig Rückfragen, da keiner den Betrag prüfen konnte und es solle in Zukunft wieder abgeschafft werden.

Du musst auf jeden Fall dein RV-pflichtiges Jahreseinkommen auf Indexstand 100 runterrechnen, dann musst Du es noch einmal durch einen sogenannten Adjustementfakter (am 01.01.2009 = 1,379) teilen. Dieser kann sich auch unterjährig ändern, dann wird Dein Einkommen zeitanteilig umgerechnet. Die Ermittlung des Faktors schein ziemlich kompliziert, habe es auf jeden Fall nie geschafft den Betrag genau nachzuvollziehen.


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Luxi1
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13 Jahren  ago  

Danke für die Info, das erklärt auch, weshalb ich nie genau auf das Ergebnis komme, aber wenigstens ungefähr. Diesen Faktor kenne ich übrigens als Lebensstandard-Faktor. Wird später bei der Berechnung der Rente wieder draufgeschlagen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Weißt du zufällig auch, ob diese Aussage stimmt, die ich letztens aus halbwegs sicherer Quelle gehört habe: die Anrechnungszeiten aus D (Schule, Ausbildung, Versicherungszeiten etc.) werden bei der Wartezeit in Lux berücksichtigt (also wann man auf die 40 Jahre kommt), aber nicht bei der Berechnung der pauschalen Steigerung. Bei letzterer zählen nur die Lux-Versicherungszeiten. Stimmt das?


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Stimmt, dein jeweils jährl. rv-pflichtiges Einkommen wird immer durch den für das entsprechende Jahr geltenden Index auf Indexstand 100 und den für diesen Zeitraum anzuwendenden Lebensstandardfaktor auf Basisjahr 1984 gebracht.

Dieser Gesamtbetrag wird wenn Du einmal in Rente gehst, dann mit dem aktuellen Index bzw. dem dann anzuwendenden gültigen Lebensstandardfaktor auf deine Rente hochgerechnet, damit werden in der Zwischenzeit eingetretene Kaufkraftverluste bei der Berechnung ausgeglichen.

Ja das stimmt, die pauschale Steigerung gibt es nur für jedes in Lux. angefangene Jahr.