Hallo, meine Tochter macht ein 4monatiges Praktikum in Luxembourg und erhält €1000 im Monat für 40 Stunden/Woche. Nachdem nun die erste Gehaltsabrechnung kam, war die Enttäuschung über den Nettolohn doch recht groß. Es wurden die Sozialabgaben nicht auf Basis des tatsächlichen Bruttolohns (€ 1000) errechnet, sondern auf dem ungelernten Mindestlohn (€2.071,10). Steuern zahlt sie keine. Ist diese Abrechnungsweise so korrekt? Im Voraus herzlichen Dank für alle Antworten!
schau mal da rein, ich denke es liegt daran das es ein Limit von 3 Monaten gibt, evtl macht es Sinn den Vertrag um einen Monat zu verkürzen
da der Text:
Der Praktikant, der in seinem Wohnsitzland nicht in den Genuss einer Absicherung gegen Arbeitsunfallrisiken gelangt, wird somit einem Arbeitnehmer gleichgestellt. Der Arbeitgeber muss den Praktikanten daher in allen Bereichen der Sozialversicherung versichern, d. h. ihn entsprechend bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen anmelden.
Die Grundlage für die Berechnung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge ist der soziale Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.
Der Praktikant, der seine Tätigkeit ausschließlich gelegentlich, nicht gewöhnlich und für eine Dauer von höchstens 3 Monaten pro Kalenderjahr ausübt, ist hingegen von der Kranken- und Rentenversicherung befreit.