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Forum / Arbeitswelt

Neue und erste Arbeitsstelle in Lux / Allgemeine Fragen  

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Timster
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13 Jahren  ago  

Hallo miteinander,

meine Name ist Tim und ich fange Anfang August an in Luxemburg zu arbeiten. Da es meine erste Arbeitsstelle ist hätte ich diverse Fragen und ich hoffe ihr könnt sie mir beantworten:

1. Was muss ich als AN beantragen und wo? 2. Wie ist das genau mit den deutschen Feiertagen geregelt? 3. Wie sieht es mit den öffentlich-rechtlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn aus? Will nicht immer mit dem Auto bis nach Luxemburg fahren da ich von der schönen Eifel komme und es doch relativ kostenintensiv wird wenn ich das ganze Jahr über mit dem Auto nach Lux fahren. Also wenn noch jemand Raum Binsfeld/Speicher/Herforst und evtl. Dreis kommt würde sich natürlich auch eine Mitfahrgelegenheit bieten. 4. Was ist bei der nächsten Steuererklärung zu beachten? 5. Angeblich kann man seinen Lebensgefährten mitversichern für 5 Euro. Was steckt dahinter? 6. Vielleicht noch so ein paar kleine Tipps bzgl. den Geflogenheiten in Luxemburg frei dem Motto andere Länder, andere Sitten (war bisher nur in Luxemburg tanken)

Da werden in Zukunft wahrscheinlich noch ein paar mehr Fragen meinerseits auftauchen aber ich bedanke mich jetzt schonmal im Vorraus für eure Mühe.


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Michael125
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13 Jahren  ago  

1. wie alt bis du? 2. verheiratet oder nicht verheiratet? 3. Kinder oder nicht KInder?


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Timster
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13 Jahren  ago  

1. 27 2. nicht verheiratet 3. und keine kinder


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Michael125
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13 Jahren  ago  

komms in Steuerkl. 1 brauchst keine Steuererkl. zu machen ausser wenn du über 100.000 steuerpfl. Lohn im Jahr hast Krankenk. melden das du Grenzgänger bis. Nach ca. 6 Wochen bekomms du von der CNS ein Schreiben, das muss zu deiner KG und dann ebkommste neue Karte.


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Jupp69
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13 Jahren  ago  

Hi,

zu 2) Es gelte die Lux. Feiertage. Also z.B. 1 Mai ist Arbeitstag.

zu 4) wohl nicht nötig oder als was schaffste da?

zu 5) Käse ! Da Ledig hat dein Lebensgefährten nix mit Lux zu tun!

Jupp


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Timster
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13 Jahren  ago  

vielen dank für die antworten.

nein, also über 100.000 verdiene ich mit sicherheit nicht 😉 also hat sich thema steuererklärung anscheinend erübrigt. werde dann meine krankenkasse davon in kenntnisse setzen, dass ich ab august grenzgänger bin.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Soweit ich weiss, ist die Grenze für die Abgabe einer Steuererklärung bei Ledigen bereits ab 60 TEuro..... aber auch die muss man ja erstmal verdienen (oder bekommen, ganz wie ihr wollt).

ABER: auch für Ledige kann sich eine Steuererklärung lohnen. Das auszuführen führt hier aber sicherlich zu weit und überdies ist zu diesem Thema auch schon alles gesagt worden. Einfach mal die Suchfunktion oben rechts nutzen.

Ach ja: für Neulinge gibt es neben dieser Seite auch einen guten Einstieg über www.guichet.lu. Und je nachdem, wo du anfängst, ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sicherlich zu empfehlen.


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Timster
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13 Jahren  ago  

Da kommt auch schon die nächste Frage:

Bei welchen Mobilfunkbetreiber kann man sich wohl den kostengünstigsten Tarif für Luxemburg und Deutschland holen. Wenn ich mich 5 Tage die Woche hauptsächlich in Luxemburg aufhalte, will ich keine überteuerten Roaming Gebühren bezahle, nur weil mein Smartphone an ist.


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chicka
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13 Jahren  ago  

Na dann lies Dich mal ein bisschen ein:

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-692-arbeiten-in-luxemburg.html[/url]

Und willkommen in Luxemburg!

:bigsmile:


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Kitty83
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13 Jahren  ago  

Hi,

du musst keine Steuererklaerung abgeben, du kannst aber! Man kann z.B. Bausparvertraege, Haftpflichtversicherungen, Beitraege in Rentenkassen (wenn sie einen gewissen Paragraphen erfuellen) usw absetzen. Ich habe in Steuerklasse 1 immer was zurueck bekommen. Soweit ich weiss kann es auch nicht passieren, dass man nachzahlen muss. Entweder man bekommt was zurueck oder es passiert gar nichts. Ist doch schonmal ein Vorteil....


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hdavidson
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13 Jahren  ago  

Kann Kitty83 nur beipflichten. Wenn du Einiges absetzen kannst, sollst du unbedingt eine Steuererklärung machen. Ein paar Euro gibts bestimmt. Der Staat spart sicher jedes Jahr Millionen durch nicht oder schlecht ausgefüllte Erklärungen ein.


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Anonyme

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13 Jahren  ago  

Grenze für verpflichtende Abgabe einer Steuererklärung ist wirklich 100.000 Euro, nicht mehr 60 TEuro.... meine Info ist auch schon etwas älter..... sorry

Danke, Michael125


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LaLa1
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13 Jahren  ago  

Ich halte mich mal an Deine Urlaubsfrage: http://www.wissen-info.de/feiertage/luxemburg.php (Tag der Arbeit haben wir auch frei) Hinzu kommt Maria Himmelfahrt und der Nationalfeiertag, weg fallen Frohnleichnam und 3. Oktober (versteht sich).... Wenn ein Urlaubstag auf einen Sonntag faellt, wird er Dir auf Deinem Urlaubskonto gutgeschrieben und Du kannst ihn innerhalb von 3 Monaten abfeiern, solltest Du auch Samstag betriebsbedingt frei haben und es faellt ein Feiertag darauf, dann gilt hier das gleiche. In meinem Fall werden die Tage meinem Jahreskonto gutgeschrieben. Das heisst, ich muss die nicht in diesen 3 Monaten nehmen, haengt allerdings von der Fa. ab.