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Forum / Arbeitswelt

Neue Stelle - Übergang 1 Monat - lohnt sich Arbeitlosengeld?  

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wieni
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6 Jahren  ago  

Hallo, ich habe eine Frage an die Fachleute hier :-).

Folgende Situation: Ich werde meine Arbeitsstelle wechseln. Mein aktueller Vertrag läuft am 31. Juli aus und die neue Stelle startet am 01.09.. Alles in Luxemburg. Wir wohnen in Deutschland, mein Mann und ich arbeiten beide in Lux. Es sind 2 Kinder im Haushalt.

Lohnt es sich für mich für diesen einen Monat Arbeitslosengeld zu beantragen? Finanziell wäre das schon sinnvoll, aber ich meine was den Papierkram und v.a. die Krankenkasse angeht... Soweit ich weiss, müsste ich für diesen einen Monat quasi aus der CNS raus und in unserem Fall in die Barmer als Vollmitglied rein. Was ist mit den Kids? Müssten die dann auch in DE versichert werden für diesen einen Monat? Momentan sind sie über meinen Mann in Luxemburg und als Grenzgänger in DE versichert. Da ich dann aber quasi in DE vom Arbeitsamt versichert wäre, weis ich nicht, ob das so bleiben könnte?

Gäbe es sonst noch was zu beachten?


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6 Jahren  ago  

Beantrage auf jeden Fall die freiwillige Weiterversicherung für die Krankenkasse und kündige sie wenn du bei deinem neuen Arbeitgeber anfängst. Du wirst nichts bezahlen, da zuerst Art. 8 greift, aber es sichert dich besser ab in dem Fall wo sich die neue Arbeit als FLop erweist.


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peterpan5
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6 Jahren  ago  

am besten rufst du bei der familienkasse und der cns an. dort bekommst du schnell antworten, die dir wirklich weiterhelfen. weiter würde ich die deutsche krankenkasse telefonisch kontaktieren.


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wieni
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6 Jahren  ago  

Vielen Dank schon mal!

Ja, also die CNS sagt, dass sich für mich und die Kids erst mal nix ändert, da wir dann für diesen Monat über meinen Mann laufen (tuen meine Kinder ja eh schon). Die Barmer muss ich fragen, ob die vielleicht so nett sind, einfach alles so zu belassen wie es gerade ist. Dann muss ich nur gucken, wie das Arbeitsamt das macht, weil die ja eigentlich Kranken- und Rentenversicherung übernehmen.

Ätzend wird ist das Kindergeld. ABER, da wir offensichtlich eh im September nochmal einen Wisch vorlegen müssen, dass wir KEINEN Anspruch auf deutsches Kindergeld haben (wenn wir beide wieder in Lux arbeiten), dann muss ich ja eh alle Antragsformulare wieder ausfüllen...Vielleicht geht das in einem Aufwasch.


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peterpan5
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6 Jahren  ago  

da die freiwillige weiterversicherung nichts kostet, fällt dies doch bereits weg.

arbeitslosengeld erhälst du nur im falle einer kündigung durch den arbeitgeber. wenn du selbst gekündigt hast, steht dir doch eigentlich nichts zu.

dann ist die frage, ob dir der kleine beitrag für die rente den ganzen aufwand wert ist?!

wo liegt das problem beim kindergeld? da du doch keine beschäftigung in d aufnimmst, erhaltet ihr weiter das kindergeld aus lux.


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wieni
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6 Jahren  ago  

Ich hab ja nicht gekündigt, sondern mein Vertrag läuft aus.Dh. ich hätte schon Anspruch auf ALG I.

Jetzt hat mir aber gerade die CNS gesagt, dass ich nicht in Lux versichert bleiben könnte?! Wo finde ich diesen Artikel 8?


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wieni
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6 Jahren  ago  

I see...Artikel 8 sagt auch, dass der nur greift, wenn keine andere gesetzliche Basis greift, die die gleichen Risiken abdeckt. ERGO - da muss ich wohl durch den ganzen Papierkram durch ;-((((, weil bei Arbeitslosigkeit ja eine automatisch eine gesetzliche Versicherung in DE erfolgt.

Die Kindergeldprozedur muss ich eh wieder durchlaufen, weil Lux ja für August nur den Differenzbetrag bezahlt und ab dem 01.09. wieder den Ablehungsbescheid aus Deutschland braucht. Maaaaaaannnn - ohhh-Maaannnnn!!!