Hallo zusammen, mein Arbeitgeber plant, ab dem 01.05.2011 auch Sonntags zu arbeiten (Verkauf). Dieses wurde mir heute mitgeteilt. Bisher arbeite ich 6 Tage in der Woche. Ich habe keine große Lust jetzt auch Sonntags zu arbeiten. (Auch wenn dafür ein anderer Tag frei sein sollte). Ich habe irgendwo gelesen, dass Sonntagsarbeit nur auf freiwilliger Basis ausgeübt werden muß. Stimmt das? Gibt es da eine rechtliche Grundlage? Kann ein Arbeitgeber so Knall auf Fall, es sind immerhin nur 2 Wochen Vorlaufzeit, eine Änderung der Kernarbeitszeiten beschließen? Man kommt sich vor wie ein Leibeigener. Wenn jemand Infos hat wäre ich dankbar. MfG
Bin ehrlich gesagt ziemlich erschüttert, über was du da sprichst. So eine Änderung mit zwei Wochen Vorlaufzeit "anzukündigen", ist schon selten dreist. Leider habe ich von der rechtlichen Seite keine Ahnung; aber was sagt denn euer Betriebsrat bzw. die Gewerkschaft? Ansonsten könntest du auch mal bei der ITM (Arbeitsaufsicht) nachfragen, ob so was zulässig ist. Und auf jeden Fall: Sonntagsarbeit muss mit Zulagen bezahlt werden - die hängen vom Tarifvertrag ab. Zumindest darauf müsst ihr bestehen - auch wenn das sicherlich nur ein kleiner Trost ist.
Das gibt auch mehr Kohle!
Ansonsten Kündigen.oder sich beschweren - wenn man sich es leisten kann! Stehen noch geung Arbeitskräfte vor der "Lux. Haustür" die diese Jobs machen wollen.
Nehe an das es ein Job im Backerei Verkauf oder ähnliches ist. Da stehen dutzende draußen die das machen!
Also gut überlegen!
mfg Jupp