Hallo,
loht sich der Nachkauf von Versicherungszeit hier in Luxemburg?
Falls ich vielleicht ins Wartegeld falle wäre dies eine Alternative?
Hier auch eine Internetseite dazu:
Hallo,
loht sich der Nachkauf von Versicherungszeit hier in Luxemburg?
Falls ich vielleicht ins Wartegeld falle wäre dies eine Alternative?
Hier auch eine Internetseite dazu:
Weshalb ist der Nachkauf limitiert? Würde mich allgemein mal interessieren. Bzw. ist "Nachkauf" wirklich ein rückwirkender Nachkauf? Ich hatte nur mal gehört, dass es möglich ist, sich freiweillig weiterzuversichern, sollte man mal aus Lux ausscheiden. In diesem Fall müsste man AG- und AN-Anteil auf den Mindestlohn zahlen, also 16% auf rund 2.000 Euro, also ca. 320,-/Monat. Stimmt das so?
guckst du da (es geht um Nachkauf, wie oben klar beschrieben): http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/assurance-pension/pension-vieillesse/partir-retraite-achat-periodes-assurance/index.html
"Zeiträume, für die ein Nachkauf möglich ist
Der Antragsteller kann die folgenden Zeiten (sofern sie nach dem 18. Lebensjahr liegen), während der er seine Berufstätigkeit unterbrechen oder einschränken musste, nachkaufen:
Ehejahre; Erziehungsjahre für ein minderjähriges Kind; Pflegezeiten für die Betreuung einer als pflegebedürftig oder schwerbehindert anerkannten Person; Mitgliedschaft bei einer nicht durch bilaterale Abkommen anerkannten ausländischen Rentenversicherung oder einer Rentenversicherung einer internationalen Organisation; Beschäftigungszeitraum bei einer diplomatischen, wirtschaftlichen oder touristischen Vertretung Luxemburgs im Ausland, sofern dieser Zeitraum vor dem 1. September 2000 liegt.
Demnach kann beispielsweise eine Frau, die nach ihrer Heirat aufgehört hat zu arbeiten, um sich um ihre Familie zu kümmern, die Zeiten nachkaufen, die den Ehejahren oder den Jahren, die sie der Erziehung der Kinder gewidmet hat, entsprechen."
Wartegeld ist nach meinem Stand wie Arbeitlosengeld zu verstehen. Die Jahre zählen in der Rentenversicherung aber der Einzahlungsbetrag ist halt quasi Null und daraus möchtest du halt +x machen.
Von daher müsstest du danach schauen auf guichet:
"Zusatzrentenversicherung
Die Zusatzrentenversicherung ermöglicht einem Versicherten, die im Rahmen der Pflichtversicherung gezahlten Beiträge durch freiwillige Beiträge zu ergänzen.
Um in den Genuss der Zusatzversicherung zu gelangen, muss die Mitgliedschaft des Versicherten bei der Rentenpflichtversicherung mindestens 12 Monate während eines Zeitraums von 3 Jahren vor Antragstellung bestanden haben."
Hallo @info, Von Arbeitslosengeld gehen Rentenbeträge ab! Anders wie schon geschildert beim Wartegeld. Werde dein Tip heute Abend suchen.
Hallo Jürgen,
evtl hilft das hier besser, bitte letzten Satz beachten: "R3.4.5 Wartegeld
Wird in Luxemburg ein Antrag auf Invaliditätspension abgelehnt, weil keine Invalidität vorliegt, aber Maßnahmen zur Erlangung eines den gesundheitlichen Einschränkungen entsprechenden Arbeitsplatzes angezeigt sein könnten, wird die Arbeitsverwaltung in Luxemburg in das Verfahren mit einbezogen, und es wird versucht, einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Der Versicherte bezieht dann zunächst Arbeitslosengeld (in der Regel maximal ein Jahr). Konnte bis dahin noch keine Vermittlung auf einen geeigneten Arbeitsplatz erfolgen, wird vom Rentenversicherungsträger Wartegeld (indemnités d´attente) in Höhe der luxemburgischen Invaliditätspension - berechnet nach rein nationalen Bestimmungen (ausländische Versicherungszeiten werden nicht berücksichtigt) - bis längstens zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt. Sobald ein entsprechender Arbeitsplatz vermittelt wird, endet der Anspruch auf Wartegeld. Ein Kriterium für den Bezug von Wartegeld ist die (eingeschränkte) Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, wobei angebotene Arbeit zwar angenommen werden muss, jedoch eigene Bemühungen des Leistungsbeziehers nicht wie bei normalen Arbeitslosen gefordert oder überwacht werden. Der Bezug einer ausländischen Rente wegen Invalidität oder Alters steht der Verfügbarkeit entgegen. Ausnahme hiervon ist die deutsche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, da bei dieser Rente noch eine eingeschränkte Verfügbarkeit gegeben ist. Die Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung oder einer geringfügigen Beschäftigung ist im Rahmen der gleichen Hinzuverdienstgrenzen wie bei einer luxemburgischen Invaliditätspension möglich. Die Zeit des Wartegeldbezuges wirkt wie eine Zeit des Invalidenpensionsbezugs, also als Ergänzungszeit (siehe >>(EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst. r Luxemburg R3.3)). Sie wird bislang im Formular E 205 LU nicht bestätigt, ist jedoch für die Prüfung des Anspruches als Aufschubtatbestand nach Art. 9a EWGV 1408/71 zu berücksichtigen.
Hallo @info,
und wie wirkt sich die Ergänzungszeit auf die spätere Alterrente aus?
Es wird doch dabei nichts Eingezahlt...oder seh ich das Falsch!