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Forum / Arbeitswelt

Nach 4 Jahren Kündigung - Arbeitsssuchend melden in Lux  

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herbert51
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10 Jahren  ago  

Hi, ich habe eben schon die beiden anderen Threads hier drunter zum Thema Arbeitsamt in Lux. gelesen aber so ganz konnte das meine Frage nicht beantworten:

Nach vier Jahren werde ich nun meine Stelle hier in Lux. verlassen. Ich melde mich Arbeitslos und Arbeitssuchend in D., das ist klar.

Nun meinte mein Personaler, das ich durch die längere Zeit in Lux. auch Anspruch auf Beratung und vielleicht mehr in Lux. hätte. Ansprüche, die man normalerweise nicht hat, wenn man noch nicht oder nur kurz in Lux. gearbeitet hätte. Ich glaube er meinte bestimmte Beratungsangebote oder ähnliches. Ist da was dran?

Macht es Sinn, das ich mich jetzt direkt auf dem Luxemburger Arbeitsamt melde? Ich werde nach der Kündigung erstmal eine Auszeit von bis zu einem Jahr machen, sollte ich mich jetzt auf dem Arbeitsamt in Lux. melden damit keine Ansprüche verfallen? Oder kann ich auch einfach nach einem Jahr hingehen und bin genauso gut/schlecht gestellt?

Er meinte, wenn dann müßte ich nach Esch fahren, die wären dort für mich zuständig wenn ich in D. wohne, ist das korrekt?

Ich danke euch für eure Hilfe!


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Emiliane
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10 Jahren  ago  

Hallo,

Ob du von einem finanziellen Anspruch gebrauch machen kannst weiss ich leider nicht. Aber es ist möglich sich auch arbeitssuchen in lx. zu melden um ggf. Hilfe zu bekommen. Ruf mal direct in Lux. Stadt auf dem Amt an +352 247 - 88888 oder gehe auf www.adem.lu.

LG


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Hallo,

von was, bitte möchtest Du in deiner Auszeit leben?

Geh mal den Link nach: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=5377

Arbeitslos was nun!

Du hast da noch ein langen Weg vor Dir, bevor Du Geld bekommst!


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mimsafreddi1
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10 Jahren  ago  

Irgendwie kommt es wir auch komisch vor. Als wären knapp 5 Jahre jetzt so ein langer Zeitraum. Nun ja. Vater Staat wird's schon richten.


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo, nur in Deutschland hat man noch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld!

Erst wenn die Fomulare da sind gibt es etwas vom Kuchen.


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herbert51
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10 Jahren  ago  

Hallo und vielen Dank für die Infos und den Link.

Nur kurz noch zur Info: In der Auszeit versorge ich mich natürlich aus meinem Vermögen. Sobald ich dem Arbeitsmarkt aber wieder zur Verfügung stehe, nehme ich mein Recht auf Arbeitslosengeld in Deutschland wahr. Um mir dieses Recht auch für später zu sichern (der Anspruch läßt sich vier Jahre aufschieben), muss ich mich dennoch direkt bei Arbeitslosigkeit auf dem Arbeitsamt melden. Soweit die Sachlage in Deutschland meines Wissens nach.

Meine Frage bezieht sich nun konkret auf etwaige Ansprüche die ich in Luxemburg erworben habe. Finanziell wie auch Beraterisch. Wie gesagt hatte mein Personaler angesprochen, das ich durch meine Arbeit hier eventuell auch Ansprüche in Luxemburg erworben habe in Bezug auf Hilfe bei der neuen Jobsuche, die ich nicht hätte, hätte ich hier noch nie gearbeitet. Ich hatte gehofft, da könnte mir jemand vielleicht ein paar Infos zu geben.

Und wenn das so wäre würde mich interessieren, ob man für diesen Anspruch, so denn er denn besteht, irgendwelche Fristen einhalten muss.

Ich werde auch noch bei dem luxemburgischen Amt anrufen, aber es ist auch immer ganz gut, wenn man von persönlichen Erfahrungen anderer lernen kann.


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Hallo, du mußt dein Formular E 301 ausfüllen lassen. Und dann hast du das gröbste hinter Dir. Beratungsgespräch bekommst du, nach der Nummer ziehen bei jeder ADEM.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Kann zwar zu Deinen Fragen nichts beitragen, aber ich wünsche Dir eine "geile" Auszeit - sehr mutig in der heutigen Zeit! Ein Freund von uns hat das auch vor zwei Jahren gemacht, nicht bereut, hat danach aber einen komplett anderen Job übernommen - vom 14 Stunden Bankjob zum Eröffnen einer Hundepension und er ist glücklich und zufrieden!

Also genieße es!


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herbert51
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10 Jahren  ago  

@feuerstein Danke! Wer weiß was kommt, Hundepension hört sich jetzt nicht so an als wärs das schlimmste 😉 Weiß jetzt auch wie der andere Kram funktioniert: Certificat de Travail vom Arbeitgeber ausfüllen lassen, dann an ADEM schicken. ADEM schickt mit PDU1 (früher E301), damit gehe ich in D zum Amt. Wenn ich in D gemeldet bin kann ich erst in Lux. zur ADEM gehen und mich dort dann ebenfalls Arbeitssuchend melden. Aber erst wenn in D alles erledigt ist! Kohle gibts in Lux keine, das macht alles D. Zu welcher ADEM man geht hängt vom letzten Arbeitsplatz ab.


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Also ich bin gleich zu meiner nächst gelegende ADEM gefahren. Und das ist Wasserbillig. Grenznah, schnell über die Autobahn erreichbar und keine Parkplatznot.