Hi, ich habe eben schon die beiden anderen Threads hier drunter zum Thema Arbeitsamt in Lux. gelesen aber so ganz konnte das meine Frage nicht beantworten:
Nach vier Jahren werde ich nun meine Stelle hier in Lux. verlassen. Ich melde mich Arbeitslos und Arbeitssuchend in D., das ist klar.
Nun meinte mein Personaler, das ich durch die längere Zeit in Lux. auch Anspruch auf Beratung und vielleicht mehr in Lux. hätte. Ansprüche, die man normalerweise nicht hat, wenn man noch nicht oder nur kurz in Lux. gearbeitet hätte. Ich glaube er meinte bestimmte Beratungsangebote oder ähnliches. Ist da was dran?
Macht es Sinn, das ich mich jetzt direkt auf dem Luxemburger Arbeitsamt melde? Ich werde nach der Kündigung erstmal eine Auszeit von bis zu einem Jahr machen, sollte ich mich jetzt auf dem Arbeitsamt in Lux. melden damit keine Ansprüche verfallen? Oder kann ich auch einfach nach einem Jahr hingehen und bin genauso gut/schlecht gestellt?
Er meinte, wenn dann müßte ich nach Esch fahren, die wären dort für mich zuständig wenn ich in D. wohne, ist das korrekt?
Ich danke euch für eure Hilfe!