logo site
icon recherche
INFO FLASH
Die Benzinpreise in Luxemburg steigen
Forum / Arbeitswelt

Muss Urlaub zusammenhängend genommen werden??????  

Profilbild von
Katussa
24 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo, jeder kennt das,man braucht mal einen Tag Urlaub für Erledigungen oder für einen Termin beim Arzt usw.... Nun meint unser Chef das ginge in Zukunft nicht mehr.Der Urlaub könne nur noch als *Wochenpaket* genommen werden,sprich man müsse sich dann eine komplette Woche Urlaub nehmen.(beginnend Mo.)

DARF ER DAS ???????

Desweiteren arbeiten wir im Schichtdienst,was heißt, dass wir dann an unterschiedlichen Tagen auch frei haben und somit dann auch den Urlaubsantritt oft angeknüpft haben ...auch dies gehe laut Chef nun nicht mehr....! Wer kennt sich damit aus?

Wie sieht es denn eigentlich genau mit der Regelung aus wenn die Arbeitszeiten auch 2-3 Wochenenden beinhalten,hat man da nicht sogar Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage???

Wie verhält es sich mit dem zusätzlichen Urlaub für gearbeitete Feiertage oder welche Varianten der Abgeltung gibt es hierfür?


Profilbild von
Mephisto
102 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

[quote=Katussa]Hallo, jeder kennt das,man braucht mal einen Tag Urlaub für Erledigungen oder für einen Termin beim Arzt usw.... Nun meint unser Chef das ginge in Zukunft nicht mehr.Der Urlaub könne nur noch als *Wochenpaket* genommen werden,sprich man müsse sich dann eine komplette Woche Urlaub nehmen.(beginnend Mo.)

DARF ER DAS ??????? ]

Nee, das wäre mir neu. Es gibt nur eine Regelung das man einmal im Jahr mindestens 2 Wochen am Stück nehmen muss.


Profilbild von
chicka
497 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hier ist ein Link zu der Broschüre - vielleicht steht da was drin...

http://www.akl.lu/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=34&Itemid=93

wenn Du was gefunden hast, gib laut....


Profilbild von
chicka
497 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Da steht folgendes drin:

• Wie muss der Urlaub genommen werden? Der Urlaub muss zusammenhängend genommen werden, es sei denn, betriebli- che Erfordernisse oder gerechtfertigte Wünsche des Arbeitnehmers machen eine Teilung des Urlaubs notwendig. In diesem Fall muss ein Urlaubsteil mindestens 12 Tage umfassen. In der Praxis gewährt der Arbeitgeber allerdings dem Arbeitnehmer oft eine Tei- lung in kürzere Zeiträume (1/2 Tag, 1 Tag, mehrere Tage usw.).


Profilbild von
Katussa
24 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

chicka: Da steht folgendes drin:

• Wie muss der Urlaub genommen werden? Der Urlaub muss zusammenhängend genommen werden, es sei denn, betriebli- che Erfordernisse oder gerechtfertigte Wünsche des Arbeitnehmers machen eine Teilung des Urlaubs notwendig. In diesem Fall muss ein Urlaubsteil mindestens 12 Tage umfassen.

In der Praxis gewährt der Arbeitgeber allerdings dem Arbeitnehmer oft eine Tei- lung in kürzere Zeiträume (1/2 Tag, 1 Tag, mehrere Tage usw.).

Danke Chicka, es ging mir weniger darum wie viele Tage der Mindestanspruch des Jahresurlaubes eingefordert werden können;sondern ob ein Arbeitgeber darauf bestehen kann ,ergo sich darauf berufen kann,das der Urlaub zusammen hängend genommen werden muss falls man einmal außer der Reihe ein oder zwei Tage Urlaub benötigt.(sei es ein runder Geburtstag,Hochzeit in der Familie ...oder eben einfach für etwas was dringend erledigt werden müsste.


Profilbild von
chicka
497 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hi Katussa - genau dass verstehe ich aus dem Text oben - nämlich, dass "normalerweise" der Urlaub zusammenhängend genommen werden muss - der Arbeitgeber aber eine Teilung erlauben darf (was ja eigntlich normal ist) - aber dann trotzdem 12 Tage am Stück genommen werden müssen. Alles, was darunter fällt, scheint reine "Gutmütigkeit" des AG zu sein (dass was da oben im zweiten Absatz steht). So verstehe ich den Text zumindest...


Profilbild von
TheDuke
139 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Schaut doch einfach in dem jeweiligen Tarifvertrag, dort sollte das geregelt sein.