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Dieselkraftstoff wird in Luxemburg teurer
Forum / Arbeitswelt

Mindeslohn???  

Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo, wie kann das sein??? Mein Mann bekam am 15.4.2010 einen Arbeitsvertrag als Hilfsarbeiter(Abriss) natürlich mit dem Mindeslohn. Aber er hatte als Hilfsarbeiter nie arbeitet müssen,sonder er fuhr nur LKW. (Ich muß dazu schreiben; mein Mann fuhr vorher 23 Jahre LKW,doch leider machte dies Firma im letzten Jahr zu.) Nun wollte mein Mann einen Arbeitsvertrag als Fahrer. Die Antwort seines Chefs::::Denk nicht dran,ich kann den Mindeslohn für einen Fahrer nicht bezahlen.Warum denkst du habe ich dich als Hilfsarbeiter eingestellt und laß dich LKW fahren.Bestimmt weil ich mir das besser leisten kann.Aber es hat nun eh keinen Zweck mehr zwischen uns 2,du vertraust mir nicht.Sag dir nur eins,hast deinen Kündigung in 3 Tagen im Briefkasten.... So ist es auch passiert,meinen Mann wurde zum 15.7.2010 gekündigt. Nun ist er arbeitslos und die OGBL kann nichts machen,da im Arbeitsvertag(Hilfsarbeiter)steht.... Der Arbeiter kann nach seinen Fähigkeiten eingesetzt werden. Darum die Frage...Warum Mindeslohn wenn man diesen so gut umgehen kann. Dieser Chef hat außer meinem Mann auch seinen Schwiegersohn bei sich beschäftigt,auch als Hilfsarbeiter der den ganzen Tag LKW fährt. Weis mir echt keinen Rat mehr...Nach 24 Jahren Luxembourg sitzt mein Mann nun in Deutschland auf dem Arbeitsamt.... VlG Hanne


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15 Jahren  ago  

Vielleicht sollte er mal zur ITM gehen. Wenn er nachweisen kann, dass er ausgebildeter LKW-Fahrer ist und die Tätigkeit der Ausbildung entsprach, dann sollte er Anspruch auf den qualifizierten Mindestlohn haben. An der Kündigung ändert das sicher nichts (war bestimmt auch noch Probezeit), aber evtl. kann man eine Nachzahlung verlangen, notfalls gerichtlich mit Hilfe des OGBL, um solchen "Arbeitgebern" nicht kampflos das Feld zu lassen. Er kann es sich nicht leisten, besser zu zahlen, haha, Ausreden, nichts als Ausreden.

Natürlich weiss ich auch, dass Lux. ein Dorf ist und man sich untereinander kennt, von wegen neuer Job und so.

Ansonsten wünsche ich deinem Mann, dass er bald wieder was findet, bei einem fairen AG.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

hallo, """" notfalls gerichtlich mit Hilfe des OGBL"""

Es ist gesetztlich erlaub Hilfsarbeiter als Fahrer zu beschäftigen...es steht ja im Arbeitsvertrag ""Fähigkeiten einsetzbar""" Dafür stellt ich ja die Frage:::Warum Mindeslöhne,wenn es auch so geht. Ich könnte es ja noch verstehen wenn mein Mann 1 std,als Hilfsarbeiter gearbeitet hätte.Aber nein,nur gefahren ist er. VlG Hanne