Hallo zusammen, ich bin krankgeschrieben seit 4 Wochen und noch bis zum 14.10. Jetzt habe ich heute per Einschreiben einen Brief von meinem Arbeitgeber bekommen, in dem ich aufgefordert werde, zu einem Gegengutachten zu erscheinen, ein Arzt, den er definiert hat, da er feststellen will, so schreibt er, ob meine Arbeitsunfaehigkeit auf tatsaechlichen Gründen beruht. Bin ich dazu verpflichtet? Muesste da nicht etwas ueber die Krankenkasse kommen? An den tatsaechlichen Gruenden besteht kein Zweifel, eine akute Belastungstörung, die zudem durch Druck von Seiten des Arbeitgebers zusaetzlich in den letzten 4 Wochen verstaerkt worden ist. Soll ich am besten gleich einen Anwalt einschalten? Danke fuer Eure Antworten.