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Forum / Arbeitswelt

Mahnverfahren in Luxembourg. Was ist zu beachten?  

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AlainProst
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16 Jahren  ago  

Zunächst bin ich als deutsches Einzelunternehmen in Luxemburg angemeldet und darf dort meine Dienstleistungen erbringen und abrechnen. Ich habe eine Leistung für ein luxemburgisches Unternehmen erbracht und über den Rechnungsbetrag wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Die Ratenzahlung ist nun geplatzt, da bereits 2 Raten verspätet und eine Rate gar nicht bezahlt wurde. Eine Klausel in der von der Gegenseite unterschriebenen Ratenzahlungsvereinbarung erlaubt mir in diesem Fall die Vereinbarung für gescheitert zu erklären und mit sofortiger Wirkung den verbleibenden Gesamtbetrag einzufordern. Es stehen noch ca. 70 % des Betrages offen.

Nun meine Frage: Gelten in Luxemburg die gleichen Regel für Mahnverfahren wie in Deutschland? Was sind die wesentlichen Unterschiede? Wie würden sie vorgehen?

Nach deutschem Recht würde ich jetzt eine Rechnung über den verbleibenden Gesamtbetrag schreiben und dem Kunden nocheinmal 30 Tage Zeit geben um den Betrag zu bezahlen. Nach den 30 Tagen würde ich ihn in Verzug setzen und für jeden weiteren Tag Verzugszinsen von 8% über dem Satz der Bundesbank berechnen. Außerdem würde ich gleichzeitig einen Mahnbescheid beantragen.

Ist das so in Luxemburg möglich?


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franz2
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16 Jahren  ago  

Ich würde folgendes machen: 1. Gesamtbetrag fällig stellen mit einem Zahlungsziel von maximal 30 Tagen. Per Einschreiben mit Rückschein. 2. Wenn dann nicht bezahlt ist: Zum Friedensrichter in Luxemburg, dort ein Formular beantragen, ausfüllen, mit kompletten Unterlagen abgeben. Der Friedensrichter wird dann eine Verhandlung einberufen, zu der der Schuldner normalerweise nicht kommt. Dann wird vom Friedensrichter die Erlaubnis zur Eintreibung durch einen Gerichtsvollzieher ausgestellt. Damit zu einem Gerichtsvollzieher Ihrer Wahl, der dann den Rest veranlasst: letzte Zahlungsaufforderung, und dann Pfändung. Der Friedensrichter kostet nichts, der Gerichtsvollzieher kostet nicht viel. Das funktioniert aber nur bei Beträgen bis zu 10.000. Wenn der Betrag höher ist, wäre es vielleicht besser, nicht sofort alles, sondern zuerst nur die Raten einzufordern.


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AlainProst
115 Messages

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16 Jahren  ago  

Danke franz2 für die Tipps. Die 10.000 €-Grenze bezieht die sich auf den Betrag HTVA oder TTC? Im konkreten Fall dreht es sich genau um diesen Betrag. Gibt es eine Adresse oder ein Verzeichnis der/des Friedensrichter in Lux.?


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franz2
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16 Jahren  ago  

http://www.mj.public.lu/juridictions/juridictions_judiciaire/justice_luxembourg/index.html

Ruf mal dort an und check meine Angaben, denn vielleicht hat sich was in den letzten Jahren in den Details geändert. Soviel ich weiss, ist 10.000 das Limit TTC.

Viel Glück!