Zunächst bin ich als deutsches Einzelunternehmen in Luxemburg angemeldet und darf dort meine Dienstleistungen erbringen und abrechnen. Ich habe eine Leistung für ein luxemburgisches Unternehmen erbracht und über den Rechnungsbetrag wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Die Ratenzahlung ist nun geplatzt, da bereits 2 Raten verspätet und eine Rate gar nicht bezahlt wurde. Eine Klausel in der von der Gegenseite unterschriebenen Ratenzahlungsvereinbarung erlaubt mir in diesem Fall die Vereinbarung für gescheitert zu erklären und mit sofortiger Wirkung den verbleibenden Gesamtbetrag einzufordern. Es stehen noch ca. 70 % des Betrages offen.
Nun meine Frage: Gelten in Luxemburg die gleichen Regel für Mahnverfahren wie in Deutschland? Was sind die wesentlichen Unterschiede? Wie würden sie vorgehen?
Nach deutschem Recht würde ich jetzt eine Rechnung über den verbleibenden Gesamtbetrag schreiben und dem Kunden nocheinmal 30 Tage Zeit geben um den Betrag zu bezahlen. Nach den 30 Tagen würde ich ihn in Verzug setzen und für jeden weiteren Tag Verzugszinsen von 8% über dem Satz der Bundesbank berechnen. Außerdem würde ich gleichzeitig einen Mahnbescheid beantragen.
Ist das so in Luxemburg möglich?