Hallo, habe früher in Deutschland gearbeitet, habe dort "Beitragszeiten" und "Anrechnungszeiten".
Weiß jemand, ob diese "Anrechnungszeiten" in die vorgezogene Alterspension ab 57 einfließen?
Danke im voraus
Für die 57 Regelung zählen nur Pflichtversicherungszeiten.
Hallo Matson,
Es ist so: Du musst 40 Jahre im Europäischen Binnenland nachweisslich gearbeitet haben.
Dann kannst Du mit 57 die Rente in Luxembourg beantragen. Du bekommst dann natürlich nur von Luxembourg die Rente für die Zeit, wo Du in Luxembourg gearbeitet hast. Hast Du 15 in LUX gearbeit gibts die Rente für die 15 Jahre. Hast Du 5 Jahre in Lux gearbeitet gibts die Rente für 5 Jahre. Die Rente von den Jahren die Du in Deutschland gearbeitet hast bekommst Du dann ab 67 oder 66 . Oder mit Abstrichen ab 63. Die Zeiten von Deutschland werden in Lux für die Rentenhöhe nicht angerechnet.
@Info Sorry, wusste gar nicht, das es auch Studienzeiten die der Rentenversicherungspflicht unterliegen gibt.