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Forum / Arbeitswelt

Luxemburg: Zurückbehaltungsrecht  

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YvonneB
1 Messages

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8 Jahren  ago  

In Deutschland gibt es ein Zurückbehaltungsrecht, wenn der Arbeitgeber nicht seiner vertraglichen Verpflichtung nachkommt und seit mehreren Monaten im Zahlungsrückstand ist. ( http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zurueckbehaltungsrecht.html)

Weiß jemand wie die rechtliche Lage in Luxemburg ist? Kann ich meine Arbeit einstellen, wenn beispielsweise der Arbeitgeber mit 2-3 Monatsgehältern im Zahlungsrückstand ist und bereits abgemahnt wurde? Habe hierzu bislang leider noch nichts gefunden.


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kiwu2009
191 Messages

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8 Jahren  ago  

Hallo, Nein das gibt es nicht wie in DE. Du kannst dein Gehalt übers Gericht einklagen, aber weiterhin arbeiten gehen. Du kannst aber die ITM einschalten, dort wird dir weitergeholfen und deinem Arbeitgeber mal auf den Zahn gefühlt.


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laurentlambert
2 Messages

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8 Jahren  ago  

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