In Deutschland gibt es ein Zurückbehaltungsrecht, wenn der Arbeitgeber nicht seiner vertraglichen Verpflichtung nachkommt und seit mehreren Monaten im Zahlungsrückstand ist. ( http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zurueckbehaltungsrecht.html)
Weiß jemand wie die rechtliche Lage in Luxemburg ist? Kann ich meine Arbeit einstellen, wenn beispielsweise der Arbeitgeber mit 2-3 Monatsgehältern im Zahlungsrückstand ist und bereits abgemahnt wurde? Habe hierzu bislang leider noch nichts gefunden.