Hallo zusammen,
nach langer Zeit melde ich mich noch mal. Im letzten Jahr wurde mir in L die Invalidenrente zugestanden, und dieses Jahr folgte auch die Zusatzversicherung des AG.
Der gleichzeitig in D gestellte Antrag wurde abgelehnt.
Da ich in D sowieso fast nie gearbeitet habe, ist mein Anspruch dort sowieso nicht der Rede wert. Da ich bei Erhalt der deutschen Rente mich auch in D krankenversichern müsste, hätte ich die Zahlung sowieso abgelehnt, da die deutsche KV mehr betragen hätte wie meine deutsche Rente.
Soweit, so gut.
Aber: muß ich jetzt in D Einspruch gegen den Bescheid einlegen? Kann man mir in L noch einen Strick aus der Ablehnung in D drehen?
Vielleicht ist ja jemand hier das Gleiche passiert.....
Danke