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Forum / Arbeitswelt

Kurze Frage zur Rente  

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terraLUX
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12 Jahren  ago  

Hallo Grenzgänger,

ich habe mich im Internet und hier im Forum zum Thema Rente etwas schlau gemacht. Auf zwei Fragen habe ich aber keine Antwort gefunden, vielleicht weiß jemand von Euch etwas dazu.

1. Man soll 40 Jahre nachweisen, bevor man die volle Rente beziehen kann. Was zählt hierbei? In Deutschland zählt die Schule ab 17 Jahren, also ich ging mit 17-19 Jahren zur Schule, mit 20 Jahren habe ich Zivildienst gemacht - zählt in Deutschland dazu, mit 21-22 habe ich eine Ausbildung gemacht - aber nicht in die Rentenkasse einbezahlt, die Ausbildung war privat. Ich habe dann mit 23-30 in Deutschland gearbeitet und arbeite seitdem in Luxemburg. In welchem Alter könnte ich also die volle Rente erhalten?

2. Ist es möglich früher in Rente zu gehen, welche Abschläge nimmt man in Luxemburg in Kauf oder - davon habe ich gehört - darf jeder Versicherungsjahre nachkaufen um früher in Rente zu gehen und was ksostet das? Habe wirklich auf die Frage früher in Rente mit Abschlägen nie eine Antwort im Internet gefunden.

Gibt es in Luxemburg eigentlich auch wie in Deutschland spezialisierte Rentenberater?

Danke für Eure Antworten!

terraLUX


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info
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12 Jahren  ago  

guckst du da, damit sollten sich die Fragen von selbst beantworten.

http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/sante-social/assurance-pension/pension-vieillesse/demande-depart-retraite-pension-anticipee/age-retraite/index.html


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terraLUX
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12 Jahren  ago  

Hallo und erstmal vielen Dank für deine Antwort. Leider habe ich in diesem Artikel meine erste Frage nicht beantworten können, welche Zeiten exakt mit eingerechnet werden konnte ich nirgendwo finden - leider.

Zu zweitens, so wie ich das verstanden habe kann man bereits drei Jahre vor dem regulären Renteneintritt in den Vorruhestand gehen, der Nachkauf von Versicherungszeiten ist für im Ausland lebende nicht möglich.

Nochmal die kurze Frage ob jemand etwas dazu weiß oder einen Rentenberater kennt, in Deutschland gibts relativ viele davon, vielleicht gibts ja im Raum Trier einen der sich auch auf Luxemburg spezialisiert hat.


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12 Jahren  ago  

es gelten die Versicherungspflichtigen Zeiten, das sind die Monate in denen Rentenversicherung bezahlt wurde (evtl nachgekaufte)

Vorruhestand, Zielgruppe beachten.

Die Rentenberatung über LCGB mal anfragen.


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Cara
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12 Jahren  ago  

Einfach mal einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung zur Kontenklärung machen und Unterlagen wie SchulZeugnisse, Arbeitszeugnisse von Lux und Deutschland mitbringen.

Dann bekommst Du auch einen Nachweis über anrechenbare Rentenzeiten, kann aber Monate dauern.


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Luxi1
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12 Jahren  ago  

"kurze Frage"... :crazy: Darüber zerbrechen sich schon Grenzgänger-Generationen den Kopf...

Es gibt (neben dem aktuell "normalen" Renteneintrittsalter 65) zwei mögliche Eintrittsdaten: mit 57, dafür muss man 40 Jahre richtig eingezahlt haben, was wohl nur noch ältere Jahrgänge schaffen, auch freiwillige Einzahlungszeiten gelten hier nicht

mit 60: wenn sich da jemand sicher ist, was zählt, dann bitte mal ankreuzen, ich weiß es immer noch nicht... Schule in D (bis wann?) Ausbildung in D bezahlt Studium in D (bis wann?) Zivi/Bund in D Arbeitslosenzeiten in D Zeiten freiwilliger Einzahlung in L

Die Kontenklärung in D ist zwar sinnvoll, bringt dir aber nur einen Nachweis der in D anrechenbaren Zeiten.


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Cara
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12 Jahren  ago  

Luxi1:

Die Kontenklärung in D ist zwar sinnvoll, bringt dir aber nur einen Nachweis der in D anrechenbaren Zeiten.

Nein, das stimmt nicht.

Ich habe in 4 EU Ländern bisher gearbeitet und die Deutsche Rentenversicherung hat sich um alles gekümmert.

Es dauert halt, und man muss alle Nachweise mitbringen


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Cara
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12 Jahren  ago  

Oder hier

http://www.cnap.lu/fileadmin/file/cnap/Sprechtage/Trier2012.pdf

Einfach mal anrufen...


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Luxi1
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12 Jahren  ago  

@Cara: um was hat sich die dt. Rentenvers. gekümmert? Dass die ausl. Zeiten auf deinem dt. Rentennachweis erscheinen oder hat sie deine dt. (und andere ausl.?) Zeiten nach Lux gemeldet? Und wenn letzteres: bekommst du darüber einen Nachweis aus L?


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Cara
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12 Jahren  ago  

@Luxi Beides. Ich hab dies aber direkt mit Deutscher RV Berlin gemacht.


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Cara
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12 Jahren  ago  

Und ja, ich habe einen Nachweis aus Lux bekommen, nach Anfrage bei der CNAP, ich wohne aber auch in Lux.


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Luxi1
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12 Jahren  ago  

Hallo Cara, das klingt mal interessant. Du weißt nicht zufällig noch, an wen du dich da in Berlin gewandt hast, wie der Prozess oder das Formular hieß?

Vom Prinzip her wahrscheinlich erstmal das Konto in D klären, dann beantragen, dass die Daten nach Lux übertragen werden und zwei Wochen später, ach nein, Luxemburg, also sechs Monate später 😉 um einen Rentenverlauf aus Lux bitten.

Sah dein "neuer" Rentenverlauf der CNAP dann so aus wie die, die wir jährlich kriegen und waren dann zusätzliche die zeiten aus D dabei oder war das ein individueller?


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Cara
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12 Jahren  ago  

Hallo Luxi, das ist das E205 Formular. (Bescheinigung über Versicherungsverlauf im jeweiligen EU Land)

Wegen Berlin Da muss ich nachschauen ob ich die Nr. noch finde, ist schon eine Weile her. Ich ging damals über die Hotline und die haben mich schnell an die zuständige Sachbearbeiterin weitergeleitet, sollte also kein Problem sein dort Auskunft zu bekommen.

Grundsätzlich ist Berlin dafür zuständig, aber die bekommen die Anträge von den jeweiligen lokalen RV, und die RV Berlin beantragt dann bei den jeweiligen ausländischen Rentenversicherungsträgern das Formular und schicken es Dir dann.

Ich habe also mehrere E205 Formulare von der CNAP bekommen, plus das jährliche CCSS Formular.

Von der deutschen RV hatte ich damals nach der Kontenklärung eine Übersicht mit alles deutschen und ausländischen Zeiten bekommen, die ist aber sehr unübersichtlich wie ich finde.

Also, erst Kontenklärung, dann bei der lokal RV in D den Antrag stellen. Vielleicht geht das für Grenzgänger auch bei der CNAP, das weiß ich aber nicht.

Im Mai gibt es auch wieder einen internationalen Beratungstag in Luxembourg bei der CNAP.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Funktionen/InternationaleBeratungstage/Sprechtage_Detail.html?param_Ort=IGEN-92N9WE


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Hallo gibt es das Fomular E 205: http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformulare/e-200-formulare/e-205/ Gruss Jürgen


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terraLUX
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12 Jahren  ago  

Cara, habe ich das richtig verstanden dass du mit dem Formular E 205 in Deutschland eingereicht seither den jährlichen Bescheid über die Versicherungszeiten aus Luxemburg inklusive aller Zeiten aus dem Ausland bekommst? Das heißt alle relevanten Zeiten sind da aufgeführt? Bei mir bislang nur die Zeit die ich in Luxemburg gearbeitet habe.

Und kann keiner die Frage klären was letzten Endes alles zählt, Schule, privat bezahlte Ausbildung, Zivildienst in Deutschland?