Hallo zusammen...da unsere Firma in Luxembourg mit dem Gedanken spielt Kurzarbeit zu beantragen, habe ich versucht übers Internet mehr über dieses Thema zu erfahren...leider bin ich nicht so recht fündig geworden und möchte einfach hier mal nachfragen, ob sich jemand mit diesem Thema auskennt. Kann mir jemand sagen, wie Kurzarbeit hier in Luxembourg aussieht? Wie sind die gesetzlichen Regelungen dazu und mit welchen finanziellen Einbußen haben wir als Arbeitnehmer zu rechnen? Ich habe zwar einige Atikel über dieses Thema gefunden, allerdings sind diese auch schon etwas älter und ich vermute, daß seit 01.01.2009 auch in diesem Bereich Änderungen stattgefunden haben. Viele Grüsse und Dank im Voraus...
Meine Firma spielt auch mit dem Gedanken das sogenannte Chomage partiel zu machen. Heisst soviel wie du arbeitest 80% und bekommst 80% von deinem Bruttogehalt. 40% bezahlt der Staat und 40% die Firma. Maximale Dauer ist 6 Monate. Mein Problem hierbei ist aber, dass ich nicht weiß, ob diese 6 Monate mit 80% Bruttogehalt später im Falle der Vollarbeitslosigkeit mit in die Berechnung des Arbeitslosengelds miteinfliessen. Vielleicht weiß da jemand mehr. Natürlich muss der Staat Luxemburg auch seine Einverständnis zum Chomage partiel abgeben. Ohne dieses OK kommt es nicht zustande.
Wir sind inzwischen auch auf Kurzarbeit. Die gute Neuigkeit ist - liegt das Gehalt unter dem Doppelten des Minimums, verliert man kaum etwas durch Kurzarbeit - die Firma zahlt die effektiv gearbeitete Zeit (im oberen Post z. B. 80%) und der Staat legt nochmal ca. 80% des Unterschiedes drauf. Resultat - einen Tag die Woche frei bei 95 % Gehalt...kein schlechtes Geschäft! Vor allem nicht, weil die Firma in der Zeit keine Kündigungen aussprechen darf (naja, das gilt immer nur für den Monat, für den beantragt worden war aber immerhin)...