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Forum / Arbeitswelt

kündigungsfrist befristeter arbeitsvertrag  

Profilbild von member_5_year
Luxifee
Trier | deutschland | 160 Messages

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6 Jahren  ago  

hallo alle,

eine bekannte hat einen 6-monatigen zeitvertrag. im internet gibt es viele sehr hilfreiche informationen bzgl. der kündigungsGRÜNDE um einen zeitvertrag vor ablauf zu beenden. aber - wir finden leider nichts bzgl. "unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfrist" (so steht es im vertrag) um vorzeitig aus diesem vertrag rauszukommen = wie ist die gesetzl. kündigungsfrist innerhalb der 6 monate? sie möchte da unbedingt weg.

vielen dank für eure hilfe.

lg luxifee


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Vera79
1760 Messages

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6 Jahren  ago  

https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/types-contrat-travail/contrats-travail/contrat-duree-determinee.html

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur in den folgenden 3 Fällen vor seinem Ablauf gekündigt werden:

  • während der Probezeit durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist;
  • im Falle einer schwerwiegenden Verfehlung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers;
  • im gegenseitigen Einvernehmen (Aufhebungsvertrag) zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Um gültig zu sein, muss der Aufhebungsvertrag jedoch schriftlich in zweifacher Ausfertigung aufgenommen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Außer in diesen 3 Fällen, kann ein befristeter Arbeitsvertrag nicht vor seinem Ablauf gekündigt werden. Keine der beiden Parteien kann sich demnach vor dem vorgesehenen Vertragsende von ihren jeweiligen Pflichten befreien.

Wird ein befristeter Arbeitsvertrag trotz dieses Verbots vor Ablauf:

  • seitens des Arbeitnehmers gekündigt, kann der Arbeitgeber Schadenersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden fordern. Der Betrag darf jedoch nicht die Vergütung für die Dauer der Kündigungsfrist übersteigen, die der Arbeitnehmer hätte einhalten müssen, wenn es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag gehandelt hätte;
  • seitens des Arbeitgebers gekündigt, muss dieser den Arbeitnehmer in Höhe der Vergütung entschädigen, welche Letzterer bis zum Ende des Vertrags bezogen hätte. Der Betrag darf jedoch nicht die Vergütung für die Dauer der Kündigungsfrist übersteigen, die hätte eingehalten werden müssen, wenn es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag gehandelt hätte.

Profilbild von member_5_year
Luxifee
Trier | deutschland | 160 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

das haben wir ja auch gefunden. aber wie ist denn nun die gesetzliche kündigungsfrist während der probezeit? 3 tage, 4 wochen... das es sie gibt, ist ja schön. nützt uns ohne genaue angaben aber gar nix. 


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Vera79
1760 Messages

Offline

6 Jahren  ago  

Wer den GANZEN Text im link liest findet diese Angabe ...