Guten Morgen,
ich ahbe eien Frage zur Kündigungsfrist eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Die Kündigung erfolgt von Seiten des Arbeitnehmers mit 13-jähriger Betriebszugehörigkeit.
Folgendes steht im Arbeitsvertrag:
"Wird der Arbeitsvertrag mit Kündigungsfrist auf Initiative des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers aufgelöst, endet der Vertrag unter eindeutiger Beachtung der gesetzlichen Kündigungsvorschriften, die in Artikel 124 des Arbeitsgesetzes vom 31. Juli 2006 vorgesehen sind."
Gelten in diesem Fall die "normalen" gesetzlichen Kündigungsfristen (wie auf guichet beschrieben), oder beinhaltet Artikel 124 irgendwelche Zusätze?
Guichet.lu:
ARBEITNEHMER MIT UNBEFRISTETEM ARBEITSVERTRAG (CDI)
Außer im Falle einer schwerwiegenden Verfehlung des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer eine bestimmte Kündigungsfrist einzuhalten, die von seiner Betriebszugehörigkeit abhängig ist:
- weniger als 5 Jahre: 1 Monat;
- zwischen 5 und 10 Jahren: 2 Monate;
- mehr als 10 Jahre: 3 Monate.
VIELEN DANK!