Wie verhält es sich eigentlich wenn man arbeitsunfähig während der Kündigungsfrist ist? Wird die Zeit hinten dran gehangen oder gilt sie als "normale" Frist bis zum Ende der Anstellung?
Eine Arbeitsunfähigkeit während der Kündigungsfrist (ich gehe davon aus, du hast gekündigt, oder bist gekündigt worden...) ändert nichts an der Frist. Es gibt keine Verlängerung der Frist. Auch wenn es anders lautende Meinungen gibt. Ich selbst war acht Wochen in der Kündigungsfrist krankgeschrieben, und das wird genauso gehandhabt als wenn du zur Arbeit erscheinen würdest.
sepp1971: Der AG kann die Probezeit um die Tage / Wochen der Probezeit verlängern, was auch gesetzlich ist. Aber wo kein Kläger, da kein Richter!
Die Frage bezieht sich hier jedoch auf die Kündigungsfrist und nicht auf die Probezeit. Die Kündigungsfrist wird durch eine eventuelle Krankheit NICHT verlängert.