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Forum / Arbeitswelt

Krankenversicherung, Pendler der nicht als Grenzgänger gilt  

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Haruka
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8 Jahren  ago  

Hallo,

meine Frage betrifft den Versicherungsstatus über die CNS.

Ich arbeite seit Kurzem in Luxembourg, pendle aber wöchentlich zum meinem (steuerrechtlich gesehen) Lebensmittelpunkt in Deutschland. Da die Strecke unmöglich täglich zu bewältigen ist, habe ich einen (zweiten oder "Neben"-)Wohnsitz in Luxembourg, bin ergo auch hier ordnungsgemäß bei der Gemeng gemeldet. Dort wurde mir auch mitgeteilt, dass ich rechtlich gesehen hier keinen Zweitwohnsitz habe. Die CNS hat mir nun mitgeteilt, dass das Formular S1 nur für Grenzgänger gilt. Da ich aber einen Wohnsitz in Luxembourg habe, gelte ich rechtlich nicht als Grenzgänger und soll einfach die CNS Carte als europäische Versichertenkarte einsetzen. Leider konnte mir der Mann aber ansonsten keine kompetenten Aussagen geben.

Meine Fragen:

Wer hat Erfahrungen mit dieser Situation? Wird die Karte überall akzeptiert? Stellen (Fach-)Ärzte gern Privatrechnungen aus oder funktioniert alles mit Einsatz dieser Karte?

Nach welchem Recht erhalte ich dann Leistungen? Deutschem oder luxemburgischen? Wie wird dann abgerechnet?

Was geschieht wenn ich über das Wochenende erkranke und in Deutschland zum Arzt muss? Was geschieht wenn ich beispielsweise einen Tag Heimatarbeit in Deutschland nachgehe und zum Arzt muss? Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnte ich unmöglich innerhalb von 3 Tagen zustellen, maximal per Mail.

Außerdem heißt es im Ratgeber der hauseigenen CNS Website: http://www.cns.lu/files/publications/FrontaliersDL.pdf "Sie sind Grenzgänger, wenn sie in luxemburg arbeiten und in Deutschland wohnen, vorausgesetzt, sie kehren dorthin täglich oder zumindest einmal wöchentlich zurück." Hatte der Berater einfach keine Ahnung?

Vielen Dank und beste Grüße


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Dein Problem liegt in der Anmeldung bei der Gemeinde. Als Grenzgänger gilst du nur wenn in nationalen Personenregister eine Adresse im Ausland eingetragen ist, das heisst du dich eben nicht ordnungsgemäss anmeldest. Das ist alles viel weniger kompliziert als du denkst. Du arbeitest in Luxemburg, also bist du in Luxemburg versichert. Wenn du in Deutschland zum Arzt musst geht das entweder über die europäische Versichertenkarte(EHIC) oder du zahlst und reichst die Rechnung bei der CNS ein und wirst nach lux Tarif zurück bezahlt (Google mal nach Decker-Kohll). Du kennst ja deine Ärzte wo nach Bedarf hingehst und die stellen dir bestimmt keine Rechnung über 100 Euro für eine Krankschreibung wegen eines Infektes aus. Zur Info ein ganz normaler Hausarztbesuch kostet in Luxemburg erzeit 38,60 Euro und du bekommst 88% erstattet. Achtung bei geplantem Krankenhausaufenthalt in Deutschland. Der darf nich nicht über die EHIC abgerechnet werden.


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sushil
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8 Jahren  ago  

Bzgl. Der Krankmeldung kann ich dir sagen: was zählt ist, wann es gestempelt wurde (wenn du per Post verschickst) Nicht wann es bei der CNS/Arbeitgeber ankam.


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Haruka
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8 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antworten.

Wir wurden vom Arbeitgeber nicht aufgeklärt, welche Folgen die Anmeldung bei der Gemeinde auf den Versicherungsstatus hat. Wie es auf D gewohnt war, habe ich mich einfach brav angemeldet... was in Luxembourg nicht nötig ist.

Ein Anruf bei der CNS ergab, dass die Broschüre im Netz veraltet ist, aber leider nicht aktualisiert wird ;). Dabei wurde ich aber auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die EHIC nur im Ernstfall angewendet werden darf etc.

Also wieder abmelden, dann gibt's das Formular S1 und man kann wie gewohnt in Deutschland mit deutscher Versichertenkarte zum Arzt gehen (und hat deutlich weniger Probleme im Ernstfall).