Hallo,
meine Frage betrifft den Versicherungsstatus über die CNS.
Ich arbeite seit Kurzem in Luxembourg, pendle aber wöchentlich zum meinem (steuerrechtlich gesehen) Lebensmittelpunkt in Deutschland. Da die Strecke unmöglich täglich zu bewältigen ist, habe ich einen (zweiten oder "Neben"-)Wohnsitz in Luxembourg, bin ergo auch hier ordnungsgemäß bei der Gemeng gemeldet. Dort wurde mir auch mitgeteilt, dass ich rechtlich gesehen hier keinen Zweitwohnsitz habe. Die CNS hat mir nun mitgeteilt, dass das Formular S1 nur für Grenzgänger gilt. Da ich aber einen Wohnsitz in Luxembourg habe, gelte ich rechtlich nicht als Grenzgänger und soll einfach die CNS Carte als europäische Versichertenkarte einsetzen. Leider konnte mir der Mann aber ansonsten keine kompetenten Aussagen geben.
Meine Fragen:
Wer hat Erfahrungen mit dieser Situation? Wird die Karte überall akzeptiert? Stellen (Fach-)Ärzte gern Privatrechnungen aus oder funktioniert alles mit Einsatz dieser Karte?
Nach welchem Recht erhalte ich dann Leistungen? Deutschem oder luxemburgischen? Wie wird dann abgerechnet?
Was geschieht wenn ich über das Wochenende erkranke und in Deutschland zum Arzt muss? Was geschieht wenn ich beispielsweise einen Tag Heimatarbeit in Deutschland nachgehe und zum Arzt muss? Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnte ich unmöglich innerhalb von 3 Tagen zustellen, maximal per Mail.
Außerdem heißt es im Ratgeber der hauseigenen CNS Website: http://www.cns.lu/files/publications/FrontaliersDL.pdf "Sie sind Grenzgänger, wenn sie in luxemburg arbeiten und in Deutschland wohnen, vorausgesetzt, sie kehren dorthin täglich oder zumindest einmal wöchentlich zurück." Hatte der Berater einfach keine Ahnung?
Vielen Dank und beste Grüße