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Forum / Arbeitswelt

Krankenkasse. S1 Formular rückwirkend für ungültig erklärt.  

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Aaavvvcz
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8 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich brauche wirklich dringend euren Rat!

Ich habe vor drei Jahren in Luxemburg angefangen zu arbeiten und war die ersten Monate Grenzgänger. Zu diesem Zeitpunkt habe ich ein S1 Formular erhalten, durch dass ich eine deutsche Versicherungskarte erhalten habe. Ein paar Monate später bin ich nach Luxemburg umgezogen und habe mich ordnungsgemäß bei der luxemburgischen Gemeinde und beim Arbeitgeber umgemeldet.

In Deutschland bin ich weiter zum Arzt gegangen, da ich häufig dort bei meiner Familie war. Die deutsche Versicherungskarte habe ich aus Unwissenheit über mehrere Jahre ohne Probleme weiter verwendet. Neulich habe ich von der deutschen Versicherung Rechnungen von vor zwei Jahren zugestellt bekommen.

Nach einem Anruf bei der deutschen Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass sie von der CNS vor kurzem (heute) ein Schreiben erhalten habe, indem das S1 Formular (ausgestellt vor drei Jahren) rückwirkend für den Zeitraum von vor drei Jahren bis heute für ungültig erklärt wurde. Die CNS teilte mir mit, dass ihnen erst jetzt der Fehler aufgefallen sei. Daher habe ich über die Jahre keine Rückmeldung bekommen, dass ich die deutsche Versicherungskarte eigentlich nicht hätte nutzen dürfen.

Man teilte mir mit, dass ich alle Rechnungen der letzten drei Jahre bei der deutschen Versicherung selbst bezahlen müsse und bei der CNS einreichen müsse, um sie mir zurückerstatten zu lassen. Natürlich werden nur die Beträge erstattet, die von der luxemburgischen Versicherung bezahlt abegdeckt sind. Zusätzliche teilte man mir mit, dass man für deutsche Krankenhausaufenthalte eine Genehmigung (S2 Formular) braucht. Da diese Genehmigung nicht rückwirkend ausgestellt werden könne, müsse ich die Krankenhausaufenthalte in diesem Zeitraum (über die letzten drei Jahre) selbst tragen.

Ich bin jetzt ziemlich schockiert. Wie kann soetwas erst Jahre später auffallen und wie ist es möglich dass ein S1 Formular mehrere Jahre später rückwirkend für ungültig erklärt wird? Mein luxemburgischer Wohnsitz war der CNS die ganze Zeit bekannt. In dem gesamten Zeitraum wurde mir nicht mitgeteilt, dass ich die deutsche Versicherungskarte nicht nutzen dürfe.

Hatte jemand ähnliche Erfahrungen? Ich weiß leider nicht, wie ich damit umgehen soll.

Vielen Dank für eure Antworten!


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Wechslerin
88 Messages

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8 Jahren  ago  

Zur Info ein Auszug

***

Je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert gewesen sind, könnten verschiedene Gründe gegeben sein, warum die Versicherung in Deutschland nicht mehr weiter besteht oder bestehen konnte. Da Sie derzeit wohl nicht mehr in Deutschland leben, könnte der Wegzug aus Deutschland ins Ausland evtl. ein Beendigungsgrund gewesen sein.

Sofern die deutsche Krankenversicherung rechtmäßig beendet wurde, besteht sowohl für die private als auch für die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich die Möglichkeit, Leistungen, die nach Ende der Mitgliedschaft noch in Anspruch genommen und damit unberechtigt erlangt wurden, von dem (ehemaligen) Versicherungsnehmer zurück zu verlangen.

Die Bestimmungen für die Verjährung richten sich wiederum danach, ob Sie in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert waren.

Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich die Rückforderung in der Regel aus § 50 SGB X in Verbindung mit § 812 I BGB. Die Verjährungsfrist beträgt hier 4 Jahren und beginnt zu laufen mit der Unanfechtbarkeit des Rückforderungsbescheides.

***

Naja, ich bin schon ein wenig verwundert.

Du bist in Luxemburg versichert und wohnhaft, warum sollten Dir dann Leistungen einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse zustehen? Die Verwendung der - auf Grundlage deines Grenzgängerstatus - ausgestellten Versichertenkarte einer deutschen Krankenkasse war ab dem Zeitpunkt der Verlegung deines Wohnsitzes nach Luxemburg nicht mehr rechtens.

Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet die Versichertenkarte "einzuziehen" und ein gewisses Maß an Informationsinteresse und Mitarbeit setze ich eigentlich bei einem Erwachsenen voraus.


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Also, das war schon leicht fahrlässig. Ich würde trotzdem mal versuchen die Annulation rückgängig zu machen mit dem Argument, dass du trotzdem Grenzgängerin bist und dein Lebensmittelpunkt auch weiterhin in Deutschland war. (Schriftlicher Einspruch, so schnell wie möglich). Notfalls den Ombudsman einschalten


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mimsafreddi1
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8 Jahren  ago  

Man würde damit auch den Eigeanteil, den Lux Ansässige bezahlen müssen, umgehen.


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laurentlambert
2 Messages

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8 Jahren  ago  

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