logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

kontrollen!!!!  

Profilbild von
jenny86
21 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

habe eine frage kommt die lux krankenkasse auch an den we kontrollieren wer hat erfahrung damit?


Profilbild von
coco71
59 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

wenn du wirklich krank bist dann biste ja zuhause .....


Profilbild von
hdavidson
247 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

coco71: wenn du wirklich krank bist dann biste ja zuhause .....

Sehe das genau so


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Solche DIskussionen gab es schon desöfteren so. Wie gesagt, wenn man mal einkaufen muss, ist das ja kein Thema und man macht einen Zettel an die Tür, dass man einkaufen muss. Ansonsten schliesse ich mich den Vorrednern an, wenn man krankgeschrieben ist, sollte man zu Hause sein; es sei denn, man ist psychisch krank und muss unter Leute! Aber das steht ja auf einem anderen Blatt!


Profilbild von
jenny86
21 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

die frage ist nicht für mich persönlich meine freundin ist langzeit krank durch nen blöden unfall ist aber nicht bettlägerig sie fragte mich wie das an den wochenenden ist ob die krankenkasse dort auch tagsüber kommt oder nur die woche über ich schätze mal das sie mehr bei ihrem freund ist als zu hause


Profilbild von
ElCaballero
114 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

ich denke man kann perfekt krankgeschreiben sein aber trotzdem ein ganzes Wochenende nicht zuhause sein, warum auch nicht? 100 Gründe kann's dafür geben.

Dieser blöder belehrender Ton wie "wenn du wirklich krank bist dann biste ja zuhause ....." ist so was von schwachsinn, hört sich an wie ein Schulllehrer der 6-Jährigen zuspricht

Hier im Forum gehts um auswechslung von Info, man fragt ob am WE kontrolliert wird, wan man's nicht weiss dan schreib einfach nix, und sicher nicht solche belehrender shit, das nervt nur und interessiert eh keiner.


Profilbild von
oernie
1263 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

es ist ja egal wo man ist (also ob zu Hause oder beim Freund/Freundin, Eltern), man muss nur der Krankenkasse Bescheid sagen.


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

wenn ich nen finger gebrochen habe,bleibe ich doch nicht das WE zu hause.die heilung geht dadurch auch nicht schneller


Profilbild von
TheDuke
139 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

"ich bin doch nicht bettlägerig da kann ich ja noch auf eine Hochzeit tanzen gehen"

Natürlich ist diese Ausgangsregelung sehr grenzwertig. Schwarze Schafe gibt es aber überall in L wie in D aber in L wie in D sticht sich keine Krähe das eigene Auge aus. Wenn man Grenzgänger ist sollte man es sich aus diesem Grund genau überlegen. Mir ist aber auch schon von Grenzgängern aus D, in deren Krankenschein, zu Ohren gekommen: "Ich bin doch nicht bettlägerig, da kann ich doch zur Hochzeit". Solange man solche Menschen aufspürt ist es O.K.

HIER IST DIE VERHÄLTNISMÄßIGKEIT GEFRAGT UND DER NORMALE MENSCHENVERSTAND, DER HIER UND DA MAL FEHLT.

TheDuke


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

also wenn ich das richtig verstanden habe, kommt der medizische Dienst der Krankenkasse auf Wunsch des AG mal vorbei nach dem Rechten schauen.

D.H. will der AG meinem Böse... könnte das ins Auge gehen, denn der AN darf sehr wohl das Haus verlassen, aber nur zu bestimmten Uhrzeiten.

LG


Profilbild von
schreiberlein
217 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Sorry, ich habe es so verstanden, dass genau das der AN in den ersten Tagen der Krankschreibung NICHT darf es sei denn, er geht zum Arzt! Ist der AN länger krank, so darf er sein zu Hause verlassen zu den Zeiten, die nun nach der neuen Regelung extrem eingeschränkt sind.


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Zu interpretieren gibts da wenig. Hier die Fakten: http://www.cns.lu/files/presse/COMMUNIQUE_Kontrollen_im_Krankenschein.pdf Ob das allerdings "praxistauglich" ist, ist eine andere Frage. Und ob die Kontrollen auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, wage ich zu bezweifeln. Bei solchen Sachen kommts wohl auch auf die Historie/Glaubwürdigkeit des Arbeitnehmers an... grüssle frohlux