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Forum / Arbeitswelt

Kontenklärung Luxemburg  

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Jule67
1 Messages

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2 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

habe vor kurzem meine Zeiten in Deutschland mit den in Luxemburg erworbenen in Luxemburg abgeklärt und mir wurde als frühestmögliches Renteneintrittsdatum ein Termin genannt, der ein Jahr vor dem von mir errechneten liegt. Deshalb meine Frage an die Community, hat der ein oder andere bereits Erfahrungen mit falschen Kontenklärungen gemacht, die dann vermutlich beim endgültigen Rentenantrag korrigiert werden. Oder ist es in Luxemburg so, dass eine in Deutschland erworbene Fachschulausbildung anerkannt wird?

Danke für euer Feedback!


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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2 Jahren  ago  

Schul- und Studienzeiten werden in Luxemburg zwischen dem 18. und 27. Lebensjahr als Ergänzungszeiten anerkannt. Darunter sollte auch eine Fachschulausbildung fallen.

Ergänzungszeiten werden dann bei einer vorzeitigen Rente ab 60 mitgezählt.

Das heißt aber nicht, dass die CNAP immer richtig rechnet. Mir wurden fast volle 9 Jahre Schul- und Studienzeiten angerechnet, obwohl ich im selben Zeitraum meinen Wehrdienst geleistet und ein halbes Jahr ein Praktikum absolviert habe. Der Fehler wurde auch mit dem Rentenantrag nicht korrigiert. Habe trotzdem 480 Monate Rentenzeiten angesammelt, falls das am Ende doch noch auffällt und mir meine Rente wieder aberkannt wird.

Auch 2 Freunden/-innnen wurde mitgeteilt, dass sie sogar mit 57 schon die vorzeitige Rente in Anspruch nehmen könnten, obwohl sie noch keine 480 Monate Pflichversicherungszeiten zusammen haben.

 


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Kurtis
229 Messages

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2 Jahren  ago  

Hi, klingt seltsam. Wie sollte eine bereits anerkannte, gar ausgezahlte Rente wieder "aberkannt" werden? Den Rentner wieder zurück in den Job schicken?

Dachte, die Berechnungen seien verbindlich - wie soll man(n)/frau sonst planen?

Weitere Erfahrungen diesbezüglich hier im Forum?

@MischMasch: Wirklich 9 Jahre Schulzeiten auf die 57er Regelung anerkannt worden?


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Tuta
85 Messages

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2 Jahren  ago  

Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass bei der Auskunft der CNAP etwas falsches genannt wird. Auf Rückfrage nur die "patzige" Antwort, das sei eben so, gleichzeitig wird gesagt, dass die Auskunft unverbindlich ist.

Beim Rentenantrag wird dann erst richtig geprüft. Verbindlich ist nur das, was im Rentenbescheid steht.

Ich habe seinerzeit dann noch einige Monate freiwillige Beiträge gezahlt, damit mit 60 tatsächlich die notwendigen Monate erreicht waren.

 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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2 Jahren  ago  

@Kurtis: Nein, die 9 Jahre werden erst mit der vorzeitigen Rente ab 60 anerkannt! Nach Auskunft der CNAP hätte ich mit dem 60sten Geburtstage gehen dürfen, bin dann aber erst mit 60,5 gegangen und hab noch 6 Monate parallel Teilzeit weitergearbeitet, bis die 40 Versicherungsjahre voll waren. 

Ich denke auch, dass der Rentenbescheid nicht wieder überprüft wird, aber rechtlich glaube ich schon, dass eine falsche Kalkulation korrigiert werden darf. Könnte man sicher mit einem Anwalt klären. Mir war das zu unsicher und ich habe noch ein wenig weitergearbeitet.  


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Kurtis
229 Messages

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2 Jahren  ago  

@MischMasch:

Danke für die ergänzenden Worte.

Ich stelle mir das "strange" vor:

Die CNAP informiert "im Vorfeld unverbindlich" über den frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen, entweder mit 57 oder 60 (hier im Beispiel) zum Tage X.

Der zukünftige Rente avisiert dieses Datum, informiert aus fairnisshalber Monate vorher zwecks Planung seinen Arbeitgeber und organisiert seinen "Ausstand in der Firma".

Nun naht der Zeitpunkt des Rentenantrages und schwupp, das Datum wird aufgrund irrtümlicher Annahmen" durch die CNAP auf 1 Monat oder gar 1jahr später korrigiert ...?

Was dann?

Abgesehen von deer persönlichen Enttäuschung: Der AG hat schon jemand neues eingestellt, zurückkommen ist nicht mehr ...?

Seltsam


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Kurtis
229 Messages

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2 Jahren  ago  

 

Sorry:

@MischMasch:

Danke für die ergänzenden Worte.

Ich stelle mir das "strange" vor:

Die CNAP informiert "im Vorfeld unverbindlich" über den frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen, entweder mit 57 oder 60 (hier im Beispiel) zum Tage X.

Der zukünftige Renter avisiert dieses Datum pflichtbewusst und fairnisshalber bereits Monate vorher zwecks Planung seinem Arbeitgeber und organisiert den "Ausstand in der Firma".

Nun naht der Zeitpunkt des Rentenantrages und schwupp, das Datum wird aufgrund irrtümlicher Annahmen" durch die Behörde auf 1 Monat oder gar 1Jahr später korrigiert ...?

Was dann?

Abgesehen von der persönlichen Enttäuschung: Der AG hat schon jemand neues eingestellt, zurückkommen ist nicht mehr so einfach möglich ...?

Seltsam


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Tuta
85 Messages

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2 Jahren  ago  

@Kurtis,

noch viel blöder.

Man scheidet mit einer Abfindung aus, im Vertrauen, dass nach 1 Jahr die Rente gezahlt wird.

Zum vermeintlichen Rentenbeginn dann "ätsch bätsch" und weil man im Vertrauen auf die unverbindlichen Aussagen keine freiwillige Weiterversicherung gemacht hat, kann man das auch nicht mehr reparieren und muss bis zum regulären Rentenbeginn warten.

Daher immer sich selber schlau machen und nachrechnen. Im Zweifel lieber ein paar Monate als freiwillige Weitetversicherung zahlern (Muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Arbeitsende beantragt werden). Wenn man die Reduzierung auf Beitrag nach 1/3 Mindestlohn nimmt, ist der Beitrag nicht hoch.

In meinem Fall war die Ursache, dass die CNAP in der Auskunft einfach alle deutschen Zeiten zu den luxembugischen addiert hat. Dabei aber Doppelbelegungen (deutscher Wehrdienst und angerechnete Ausbildungszeit nach LU Recht) übersehen/ignoriert hat.

Beim Rentenantrag wird dann erst genau geschaut und man hat dann das Problem.

 

 

 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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2 Jahren  ago  

Die Weiterversicherung ist allerdings nur möglich, wenn man noch nicht in Rente ist! 


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Kurtis
229 Messages

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2 Jahren  ago  

und auch nur für die 60er Regelung, bei der 57er geht das gar nicht ...


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info
3714 Messages

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2 Jahren  ago  

Was soll das eigentlich für eine seltsames Problem sein, bei sehr vielen dürfte das ALG1 bis die Rente kommt höher sein als die Rente und man kann sich mit den höheren Anteil sogar weiter versichern.


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Kurtis
229 Messages

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2 Jahren  ago  

@Info:  ALG1 aus DE soll höher sein als die Rente aus Lux? Dann gehst du davon aus, dass der oder diejenige nur "wenige" Jahre in Lux ihren Arbeitsplatz hatten - korrekt?

Ansonsten macht diese Aussage keinen Sinn

Der Artikel: Hammer


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toaster790
57 Messages

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2 Jahren  ago  

@Luxi War jetzt auch ein Bericht darüber im Trierischen Volksfreund (23.02).

Heisst das jetzt das Studien- und Schulzeiten zwischen 18 - 26 Jahren plötzlich zu Pflichtzeiten werden (vorher nur Ergänzungszeiten) ? Das würde doch dann sicherlich für viele Grenzgänger eine vorzeitige Rente oder besser gesagt Vorruhestand bedeuten oder nicht ? Wie das jetzt so urplötzlich ?


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Runner23
Wittlich | Deutschland | 55 Messages

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2 Jahren  ago  

@Toaster790

Kannst Du den Artikel zur Verfügung stellen? Ich habe keinen Zugang zum TV. Das Thema finde ich sehr wichtig und eine Eindeutigkeit wäre gut, denn es kann für viele die Planung verändern. Wenn man nach dem 55. Lebensjahr eine offizielle Mitteilung von der CNAP erhält mit einer Aussage zum Renteneintrittstermin z.B 31.12.2014  - wie valide ist das bzw. hat das eine Rechtssicherheit für mich?