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Forum / Arbeitswelt

Kündigungsschutz gibt's nicht  

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smutje34
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10 Jahren  ago  

Ich möchte das Thema gar nicht lange, weiter, breittreten. Ich wurde letztes Jahr am 12. Juni gekündigt zum 14.Oktober. Wenn ich nach dem Wochenende gekündigt worden wäre, dann wäre meine Preavis bis zum Ende des Jahres gegangen. Im Juli bis einschließlich 11.August 2014 wurde ich dann in Kurzarbeit geschickt. Die Begründung zur Kündigung berief sich auf wirtschaftliche Schwierigkeiten. Am 26.Juli und am 21.August bekam ich Angebote einer Zeitarbeitsfirma aus Luxemburg, tpa, die für eine Firma in Kockelscheuer Fräser sucht. Ich wurde hellhörig und fragte explizit nach der Firma A. M. Technologie. Dies wurde mir bestätigt. Über die Homepage haben sie Moulisten gesucht zum 1.September 2014. Von einem Kollegen wurde mir bestätigt das Seit November ein Leiharbeiter dort angestellt ist. Ich muss auch sagen 2 Kollegen haben kurz nach meiner Kündigung selbst auch gekündigt. Inder der Kündigungsbegründung wurde allerdings erwähnt, das kein Ersatz gesucht wird.

Mein Anwalt riet mir von ab die ITM einzuschalten, und nach Prüfung der Sachlage sieht er kaum Chancen gegen diese Kündigung vorzugehen, da ich keine Beweise habe die gegen die Kündigung sprechen und alle oben beschriebenen Dinge in Rahmen der Legalität befinden und wenn man mir vorwerfen würde, "schikanierend" ein Gerichtsverfahren einleiten zu wollen, könnte ich auch noch auf Schadensersatz verklagt werden.

OK ich habe keinen Schaden davon getragen, und meine 10 Jahre voll gemacht in dieser Firma, aber scheinbar ist das Arbeitsrecht in Luxemburg sehr einfach gestrickt.

Ich werde es dabei belassen mehr kann ich wohl nicht machen. Gruss


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henkel12
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10 Jahren  ago  

Hallo, so einfach ist das luxemburger Arbeitsrecht nicht! Wenn wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten Personal freigesetzt wird, dann aber doch wieder Personal benötigt wird weil sich die Situation günstiger entwickelt oder weil zu viele Mitarbeiter entlassen wurden, muss die zu besetzende Arbeitsstelle zunächst den vorher entlassenen Mitarbeitern (erforderliche Qualifikaton vorausgesetzt) angeboten werden. Die Warnung des Anwalts, schickanierende juristische Verfahren einzuleiten, finde ich bedenklich, da in diesem Stadium der Arbeitgeber sicher zur Klarstellung des Sachverhalts aufgefordert werden kann. Dazu muss man zunächst auch keine Klage einreichen. Ich mag den hier oft verwendeten automatischen Verweis auf die Gewerkschaften nicht aber in diesem Fall könnte auch über eine Gewerkschaft eine Prüfung und Anfrage an den Arbeitgeber eingeleitet werden.


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nickonly
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10 Jahren  ago  

@henkel12:

Das ist nicht ganz vollständig. Der Arbeitnehmer müsste erst einmal den Anspruch auf vorrangige Wiedereinstellung geltend machen. Siehe dazu: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/demission-licenciement/licenciement/priorite-reembauchage/


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smutje34
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10 Jahren  ago  

Ich bin erst nach dieser Kündigung in eine Gewerkschaft eingetreten. und henkel12, in meinem Fall geht es um einen Bereich mit 14 Mitarbeitern von dem ich entlassen wurde, und 2 einige Wochen später von selbst gingen. Die Suche nach neuen Mitarbeitern bereits kurz nach meiner Kündigung eingeleitet wurde. Mein Anwalt rät mir von ab gerichtlich vorzugehen, zum ersten weil ich meine Abfindungen bekommen habe, ich keinen finanziellen Nachteil habe und schnell bzw. im Anschluß an die Kündigungsfrist eine Stelle gefunden habe. Und auf die Nachfrage bei meinem Anwalt, ob Sie nicht die Kündigung in dem Fall zurücknehmen müssen, wenn in meiner Kündigungsfrist die wirtschaftliche Situation es zulässt, verneint dieser mit dem Verweis, das ein Leiharbeiter diesbezüglich flexibler ist.


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henkel12
248 Messages

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10 Jahren  ago  

@nickonly: der Anspruch auf Wiedereinstellung kann nur geltend gemacht werden, wenn eine entsprechende Stelle frei ist. Da man als gekündigter Mitarbeiter nicht verpflichtet werden kann, die Personalpraxis des alten Arbeitgebers zu beobachten, ist hier das Vorgehen in der Praxis so zu sehen, dass der alte AG die offene Stelle den geeigneten Alt-AN mitteilen muss.

@smutje34: da Du schnell eine neue Stelle gefunden hast, würde ich auch nicht gegen den Alt-AG vorgehen. Da ginge es dann nur ums Rechthaben und das führt zu nichts. Dennoch ist die Begründung deines Anwalts nicht nachvollziehbar. Ein festangestellter Mitarbeiter darf nicht durch einen Zeitarbeiter ersetzt werden. Da ist das Arbeitsrecht sehr klar.


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nickonly
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10 Jahren  ago  

Interessant, danke für die Berichtigung.


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smutje34
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10 Jahren  ago  

Hallo noch einmal henkel12. Da liegt auch ein wenig der Knackpunkt. Wurde der Leiharbeiter eingestellt als mein Ersatz, oder als Ersatz für einen der beiden anderen Kollegen. Er hat erst im November angefangen. Zu dem kann ich nicht beweisen, das dieser billiger ist als ich, auch ein hinweis des Anwalts. Naja die Geschäftspraxis lässt zu wünschen übrig und meine Vertretung war sehr zäh in Sachen Vertretung. Bei nächsten mal habe ich eine Gewerkschaft als Hilfe