logo site
icon recherche
INFO FLASH
Diesel wird in Luxemburg teurer
Forum / Arbeitswelt

Kündigungsfristen  

Profilbild von
fragelux
15 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Bin seit 2001 beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt. 2009 wurden meine Stunden von Teilzeit auf geringfügige Beschäftigung runtergesetzt. Der 1. Vertrag wurde gekündigt und ich bekam einen neuen Vertrag. Hier bekam ich eine Abfindung, wegen der Reduzierung. Meine Frage wäre, trotz Abfindung und neuem Vertrag, wie ist die Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers, da ich dem Betrieb schon über 11 Jahre treu bin?


Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber um die 11 Jahre anerkannt zu bekommen, muss meines Wissens nach die Betriebszugehörigkeit des alten Vertrages extra im neuen Vertrag erwähnt werden. Ansonsten gilt nur noch die Laufzeit des neuen Vertrages.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


Profilbild von
fragelux
15 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

In dem neuen Vertrag ist das aber nicht erwähnt.


Profilbild von
Grottenolm
31 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

das sehe ich auch so. Es gilt das Eintrittdatum gem. Arbeitsvertrag (hier 2009). Wenn da kein Hinweis auf Vorjahre bzw. Anerkennung der Betriebszugehörigkeit geschrieben ist, ist wohl leider nichts zu machen...


Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

Guck mal auf der lohnabrechnung wass da als Eintrittdatum steht ...


Profilbild von
uhu001
37 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Ich würde von der Betriebszugehörigkeit ausgehen und die ist 11 Jahre.

siehe auch: http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/demission-licenciement/demission/resiliation-contrat-preavis/index.html


Profilbild von
fragelux
15 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Auf allen Lohnabrechnungen steht Eintrittsdatum 2001


Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

dann sind es 11 jahre ==> AG 6 monaten, AN 3 monaten !


Profilbild von
fragelux
15 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Bist du dir ganz sicher? Der neue Chef meinte 2 Monate. Habe auch mal die ITM gefragt, aber noch keine Auskunft erhalten. Möchte nicht extra einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.