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Forum / Arbeitswelt

Kündigungsfrist mit Überstunden "abrechnen"  

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tigrochka
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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

ein Freund von mir hat folgende Situation: Er arbeitet seitüber einem Jahr in einer Firma, erses Jahr war er als Aushilfe da und seit dem Oktober '14 fest angestellt. Im Vertrag sind die ersten 6 Monate als Probezeit aufgeführt (also bis April). Es ist ein Kleinunternehmen mit 3 Angestellten und einer Aushilfe. Am Anfang war auch alles in Ordnung bis die zwei Mitarbeiter seit Anfang '15 entlassen wurden (einer) bzw. selbst gegagangen sind (der andere). Nun sind nur ein Angestellter und eine Aushilfe (2 Tage die Woche) geblieben: die Arbeitsumfang ist selbstverstänlich gleich geblieben, was zu den Überstunden geführt hat (Die Überstunden gab es auch schon als mehrere Mitarbeiter beschäftigt waren, aber nicht in der Maße). Dann kammen zwei neuen Mitarbeiter dazu und die Aushilfe wurde entlassen. Ergebnis: Haufen Arbeit, Einarbeitung von zwei Personen und co. musste der einer Mitarbeiter erledigen. Dabei wurde er vom Chef wie allerletzte behandelt und an allem beschuldigt (auch an dem, womit er kaum zu tun hatte). Nach letzten zwei Monaten dieser Arbeit (durchschnittlich (!) 10 Stunden pro Tag 5 Tage die Woche) hat er nun gesundheitliche Probleme bekommen und wurde eine Woche krankgeschrieben (selbst in der Zeit wurde er jeden Tag angerufen und er hat stundenweise Anweisungen gegeben wie was gemacht werden soll). Nun sind die Fragen: wenn er die Arbeit kündingt (hat zwei Wochen kündigungsfrist), kann er diese zwei Wochen wegen Überstunden frei nehmen (hat insgesamt über 100) und den Rest auszahlen lassen? Oder soll er diese Zeit noch fleißig arbeiten gehen und die Überstunden auszahlen lassen (die Überstunden hat er die ganze Zeit aufgeschrieben und der Chef war teilweise selbst dabei, als er bis Abends in der Firma war). Der Chef hat auch ständig erläutert, das er verpflichtet sei, diese Überstunden zu leisten, sonst wird er gekündigt. Allerdings hat er nie erwähnt, wie diese abgerechnet werden (4 St. pro Woche sind "bereits vergoldet" und abgezogen, sodass über 100 zusätzlich bleiben). Ich habe gefunden, dass diese mit mind. 40% Zuschlag bzw. zu 1,5 Stunden freizeit verrechnet werden können. Ist es richtig?

Freue mich auf Hilfe!

Lg


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PsstGeheim
763 Messages

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10 Jahren  ago  

Nein, einfach der Arbeit fern bleiben kann er nicht wenn der Chef dem nicht zustimmt. Er/Sie soll sich schon einmal einen Anwalt suchen oder zur Gewerkschaft gehen, nach diesem Text wird er das brauchen, glaub mir. Solche Chefs zahlen im Allgemeinen keinen Cent nach Kündigung. Deshalb direkt Druck machen.


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info
3714 Messages

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10 Jahren  ago  

waren die Überstunden eigentlich bei der ADEM angemeldet worden?


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tigrochka
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10 Jahren  ago  

PsstGeheim, danke schön für die Antwort! Gibt es vllt. noch eine Möglichkeit, denn der Anwalt Geld kostet, das mein Freund nicht hat 🙁

info, das weiss ich leider nicht. Es hieß immer 15 min vor dem Feierabend "es ist noch dies und das zu tun. Schau, dass due es hinkriegst!". Welche möglichkeiten gäbe es denn, wenn diese angemeldet bzw. nicht angemeldet worden sind??


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info
3714 Messages

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10 Jahren  ago  

legal war es auf jeden Fall NICHT, hier der Abrechnungsmodus:

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/activite-professionnelle/duree-travail/paiement-heures-supplementaires/index.html


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tigrochka
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10 Jahren  ago  

info, vielen Dank! Gebe den Link so weiter!


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tigrochka
9 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo nochmal! wir haben versucht, dies nachzuvollziehen und zu dem Thema noch mehr zu recherchieren. Nun haben wir keine Antwort auf die folgende Frage gefunden: Falls die Überstunden seitens Arbeitgeber nicht rechtgemäß angemeldet wurden, hat der Arbeitnehmer trotzdem Anspruch darauf, diese bezahlt zu bekommen oder nicht? Und ist in dem Fall der Arbeitgeber schuld, dass die Überstunden nicht richtig angemeldet und abgerechnet werden oder?

Danke im Voraus.


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wimmo
45 Messages

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10 Jahren  ago  

Das Anmelden der Überstunden ist Sache des Arbeitgebers, damit hat der Arbeitnehmer nichts zu tun. Somit besteht der Anspruch auf Auszahlung bzw. Freizeitausgleich auch, wenn der Arbeitgeber die Stunden nicht angemeldet hat. Allein durch die Tatsache, dass der Arbeitgeber kurz vor Feierabend Dinge noch zur Erledigung gibt, die zwangsläufig Überstunden mit sich ziehen, hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf die Auszahlung/ Abgeltung.


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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10 Jahren  ago  

Direkt zur Gewerkschaft gehen.....


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tigrochka
9 Messages

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10 Jahren  ago  

Jumbo, leider ist er kein Mitglied eines der Gewerkschaften...

Weiss jemand vllt. ob man in Luxemburg ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten kann wie in Deutschland? Am besten kostenlos oder gegen kleine Gebühr?

Denn die Situation ist noch schlimmer geworden 🙁


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Dann soll er einer Luxemburger Gewerkschaft beitreten.

Ist um vielfaches Günstiger als der Rechtsweg.

Er will ja, warscheinlich in Luxemburg in Punkto Arbeit bleiben.

Dann lohnt sich das schon.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Die OGBL übernimmt aber keine Anwaltskosten, wenn man nicht schon zwei Jahre lang Mitglied ist.


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Ich war ein halbes Jahr Mitglied.

Da wurde mir gleich geholfen.

Versuch mal das Formular E 301 von dein Arbeitgeber ausgefüllt zu bekommen!! Hab dieses Formular zum Ausfüllen gefaxt, gemail und habs persönlich abgegeben, tat sich aber nichts.

Ein Anruf von Gewerkschaft und ich hatte das Formular ausgefüllt innerhalb 24 Stunden.


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xd67iu
32 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

soweit ich das vestehe, übernimmt der LCGB seit neuestem den Rechtsbeistand auch für Neumitglieder. Die 12-monatige Karenzzeit ist entfallen. Der Link hierzu: http://lcgb.lu/de/brochures/. In der Broschüre Seite 3.

VG