Hallo, bin seit dem 03.09.2012 in Luxembourg beschäftigt....mit einer Probezeit von 6 Monaten. ...demnach wäre die Probezeit am 03.03.2013 beendet. Mein Arbeitgeber kündigt mir am 27.02.2013 mit dem Hinweis, dass er unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 24 Tagen das Arbeitsverhältnis fristgerecht am 23.03.2013 endet ???? Das hat mein Arbeitgeber wohl falsch verstanden...oder?....er hat nicht fristgerecht gekündigt, demnach verlängert sich die Kündigungsfrist auf 2 Monate....oder? Muß ich dann diese 2 Monate länger arbeiten...was bzgl. der aktuellen Situation für mich nicht zumutbar ist.
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SP95 steigt (geringfügig)
Hallo Sascha08,
soweit ich es verstanden habe gilt bei einer Probezeit von 6 Monate eine 24 tätige Kündigungsfrist. Das bedeutet nicht, dass er dich spätestens 24 Tage vor dem Ende deiner Kündigungsfrist kündigen kann sonder auch noch am letzten Tag deiner Probezeit. Dein Arbeitsverhältnis endet dann halt 24 Tage nach deiner Probezeit. Sorry, aber aus meiner SIcht hat dein Arbeitgeber sich "korrekt" verhalten und die 24 Tage sind in Ordnung.
Grüße
@OpRisk Das ist nicht korrekt.
Der letzte Tag der Kündigungszeit muss in der Probezeit enthalten sein.
Siehe hier: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/demission-licenciement/demission/resiliation-contrat-preavis/index.html oder http://deutschegrenzgaenger.lu/de/droit-du-travail/formes-de-contrat-de-travail/
Dann wurde meine Vermutung bestätigt....oder ??? Während der Probezeit.... Bei einer Kündigung eines Arbeitsvertrags auf Probe beginnt die Kündigungsfrist am Folgetag der Mitteilung dieser Kündigung. Dabei ist jedoch eine Regel zu berücksichtigen: die Kündigungsfrist muss während der Probezeit beginnen und spätestens am letzten Tag der Probezeit enden. Ansonsten wird der Arbeitsvertrag zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Beispiel: wenn die Probezeit bis zum 31. März dauert, muss die 24-tägige Kündigungsfrist spätestens am 31. März enden.
Wenn es die Restdauer der Probezeit nicht gestattet, die Kündigungsfrist einzuhalten, muss der Arbeitnehmer die auf die Kündigung des unbefristeten Arbeitsvertrags anwendbaren Regeln befolgen.
Vorsicht! Warst Du in der Probezeit Krank oder hattest Du Urlaub? In diesen Zeiten ruht die Probezeit und sie wird dann bis max. 1 Monat angehängt. So könnte es dann doch sein, dass die 24 Tage Kündigungsfrist noch innerhalb der Probezeit liegen.
Es ist halt wie mit allem, der Teufel liegt im Detail.
Hallo!
Ich habe eine frage dazu. Bei mir ist es andersrum. Meine Probezeit endet am 31.3. Mein Arbeitsvertrag geht bis Ende des Jahres. Ich habe aber keine Kündigungsfrist. Also kann das Arbeitsverhältnis laut meinem Arbeitgeber nach der Probezeit nicht vorzeitig beenden. Jetzt hab ich allerdings ein Angebot von einem anderen Haus über einen unbefristeten Vertrag bekommen den ich gern annehmen würde. Ist es wirklich so das ich nicht kündigen kann?
Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen. Danke schonmal.
Ja, das ist wirklich so. Die Diskussion hatten wir auch schon mehrere Male. Weder du noch dein AG können den Arbeitsvertrag kündigen.
ABER: Natürlich steht einer Auflösung des Vertrages in beiderseitigen Einvernehmen nichts im Wege. Hier solltest du aber meiner Meinung nach auch auf deinen Noch-AG Rücksicht nehmen. Ist der aus der gleichen Branche wie der nächste AG, macht es sich besser, wenn man wirklich in Frieden auseinander geht - Luxembourg ist nämlich ein Dorf.....