Hallo,
wie ist in Luxembourg die gesetzliche Kündigungsfrist? Gilt diese auch für die Probezeit?
Danke für Eure Infos Alex
Hi Alex, bei Probezeit gelten folgende Kündigungsfristen (jeweils für die Dauer der kompletten Probezeit): 1 Monat Probezeit: mind. 15 Tage Kündigungsfrist 2 Monate: 15 Tage 3 Monate: 15 Tage 4 Monate: 16 Tage 5 Monate: 20 Tage 6 monatige Probezeit: 24 Tage Kündigungsfrist.
Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach Versand des Kündigungsschreibens (Poststempel).
Hoffe, Dir ist damit geholfen.
:confused:
da scheint Dein AG was zu verwechseln! Natürlich steht Dir auch für die ersten 3 Monte Urlaub zu. Den darfst Du nur nicht in den ersten drei Monaten nehmen. Faängt man z.B. am 1. januar an, so darf man eigentlich erst am 1. April Urlaub nehmen. Dennoch hat man dann natürlich Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub (26 Tage in der Regel). Schwierig wird es natürlich, wenn man innerhalb dieser ersten 3 Monate wieder kündigen will. Kann schon sein, dass der Anspruch dann verfällt, leider. Den hast Duglaub ich nur, wenn die Kündigungsfrist über das Datum der ersten 3 Monate hinausgeht. Aber wenn Du kündigst, dann wird er Dich wahrscheinlich eh freistellen. da würd ich nicht über 2 Tage Urlaub diskutieren....