[quote=Hamisso]Bevor Du nach der Kündigungsfrist fragst, muss erst der Typ des Vertrags geklärt werden:
befristet (CDD) oder unbefristet (CDI).
Ein CDD kann nicht über 2 Jahre hinaus verlängert werden.
So wie Du Deine Situation schilderst, scheint mir die Sache ungesetzlich zu sein.
Anders gesagt: egal was im Vertrag geschrieben steht, von Rechts wegen ist Dein Vertrag unbefristet, da Du schon über 2 Jahre im selben Beschäftigungsverhältnis stehst.
Außerdem solltest Du Dich mal bei der Gewerkschaft wegen des geltenden Kollektivvertrags sowie der gesetzlichen Schlechtwetterregelung usw. erkundigen.
/quote]
Der Vertrag ist jedes Jahr befristet!
Von Rechts wegen ist immer einfach gesagt!
Die Firma hätte ja die Möglichkeit mich im folgenden Jahr nicht mehr einzustellen.
Von der Schlechtwettereglung will unser Chef nichts wissen.
Einige Mitarbeiter sammeln sich durch Samstagsarbeit das Jahr über, so 3 Samstage im Monat, ein Stundenkonto an das dann im winter abgegolten wird.
Dies ist aber nicht schriftlich festgehalten.
valgard