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Forum / Arbeitswelt

Kündigungsfrist  

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valgard
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17 Jahren  ago  

Hallo

Wir erhalten jedes Jahr einen befristeten Arbeitsvertrag. Im Winter sind wir Wetterbedingt dann 6-8 wochen arbeitslos und werden das folgende Jahr wieder eingestellt. Ich bin jetzt im siebten Jahr. Erwähnen möchte ich noch das jedes Jahr immer eine Probezeit von 6 Monaten im Arbeitsvertrag steht.

Wie ist da meine Kündigungsfrist.

valgard


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Chucky
82 Messages

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17 Jahren  ago  

Die gesetzliche Kündigungsfrist besagt, dass pro Monat Probezeit 4 Tage Kündigungsfrist zu beachten sind. Bei 6 Monaten sind dies somit 24 Tage. Bitte beachten, dass der letzte Tag der Kündigungsfrist noch innerhalb der Probezeit liegen muss.


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Hamisso
2364 Messages

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17 Jahren  ago  

Bevor Du nach der Kündigungsfrist fragst, muss erst der Typ des Vertrags geklärt werden: befristet (CDD) oder unbefristet (CDI).

Ein CDD kann nicht über 2 Jahre hinaus verlängert werden. So wie Du Deine Situation schilderst, scheint mir die Sache ungesetzlich zu sein.

Anders gesagt: egal was im Vertrag geschrieben steht, von Rechts wegen ist Dein Vertrag unbefristet, da Du schon über 2 Jahre im selben Beschäftigungsverhältnis stehst.

Außerdem solltest Du Dich mal bei der Gewerkschaft wegen des geltenden Kollektivvertrags sowie der gesetzlichen Schlechtwetterregelung usw. erkundigen.

OGB-L syndicat Bâtiment, Artisanat du Bâtiment et Constructions métalliques 60 Bd J.F. Kennedy Boîte postale 149 L-4002 Esch/Alzette

Jean-Luc de Matteis, secrétaire central [email protected] par téléphone : 54 0545 - 236

Gabi Biermann, secrétariat [email protected] par téléphone : 54 05 45 - 238 par fax : 54 16 20

Sprechstunden: Mardi entre 14h30 et 18h00 à Wiltz (ou sur rendez-vous au 95 72 70) Jeudi entre 14h30 et 18h00 à Ettelbrück (ou sur rendez-vous au 81 90 01) Sur rendez-vous au 54 05 45 238 à Esch/Alzette ou Luxembourg.


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valgard
8 Messages

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17 Jahren  ago  

[quote=Hamisso]Bevor Du nach der Kündigungsfrist fragst, muss erst der Typ des Vertrags geklärt werden: befristet (CDD) oder unbefristet (CDI).

Ein CDD kann nicht über 2 Jahre hinaus verlängert werden. So wie Du Deine Situation schilderst, scheint mir die Sache ungesetzlich zu sein.

Anders gesagt: egal was im Vertrag geschrieben steht, von Rechts wegen ist Dein Vertrag unbefristet, da Du schon über 2 Jahre im selben Beschäftigungsverhältnis stehst.

Außerdem solltest Du Dich mal bei der Gewerkschaft wegen des geltenden Kollektivvertrags sowie der gesetzlichen Schlechtwetterregelung usw. erkundigen. /quote]

Der Vertrag ist jedes Jahr befristet!

Von Rechts wegen ist immer einfach gesagt! Die Firma hätte ja die Möglichkeit mich im folgenden Jahr nicht mehr einzustellen.

Von der Schlechtwettereglung will unser Chef nichts wissen.

Einige Mitarbeiter sammeln sich durch Samstagsarbeit das Jahr über, so 3 Samstage im Monat, ein Stundenkonto an das dann im winter abgegolten wird. Dies ist aber nicht schriftlich festgehalten.

valgard


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TheDuke
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17 Jahren  ago  

Ich würde hier schnellstens in die Gewerkschaft eintreten und dort meine Fragen stellen. Das sieht mir alles sehr dubios aus.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

ein Anruf bei der ITM dürfte genügen.....