Hallo zusammen, bin bisher stiller Mitleser und habe eine Frage. Wir diskutierten heute folgenden Fall: Arbeitnehmer wurde wegen Mobbing in der Probezeit krankgeschrieben, hat den Krankenschein ordnungsgemäß an den luxemburgischen Arbeitgeber verschickt. Arbeitnehmer erhielt am Tag 3 der Krankschreibung die fristlose Kündigung. Da eine Krankmeldung vorliegt ist das Arbeitsamt noch nicht zuständig. Laut Meldepflicht §38 muss man sich erst am 1. Tag der Genesung arbeitslos melden. (Arbeitsamt Trier ist zuständig) Arbeitnehmer hat nun eine Folgebescheinigung vom Arzt 1 Woche nach der Kündigung. Wer bekommt jetzt die Krankmeldung? 1. Arbeitnehmer ist fristlos gekündigt also nicht mehr beschäftigt, 2. Arbeitsamt erst zuständig nach Genesung. Wir sind der Meinung keiner. Merci für eine Info.
Viele Grüße!