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Forum / Arbeitswelt

Kündigung während Krankheit  

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Adam1988
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6 Jahren  ago  

Hallo zusammen, bin bisher stiller Mitleser und habe eine Frage. Wir diskutierten heute folgenden Fall: Arbeitnehmer wurde wegen Mobbing in der Probezeit krankgeschrieben, hat den Krankenschein ordnungsgemäß an den luxemburgischen Arbeitgeber verschickt. Arbeitnehmer erhielt am Tag 3 der Krankschreibung die fristlose Kündigung. Da eine Krankmeldung vorliegt ist das Arbeitsamt noch nicht zuständig. Laut Meldepflicht §38 muss man sich erst am 1. Tag der Genesung arbeitslos melden. (Arbeitsamt Trier ist zuständig) Arbeitnehmer hat nun eine Folgebescheinigung vom Arzt 1 Woche nach der Kündigung. Wer bekommt jetzt die Krankmeldung? 1. Arbeitnehmer ist fristlos gekündigt also nicht mehr beschäftigt, 2. Arbeitsamt erst zuständig nach Genesung. Wir sind der Meinung keiner. Merci für eine Info.

Viele Grüße!


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kiwu2009
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6 Jahren  ago  

Hallo, wichtiger wäre in diesem Fall zu klären, wo/wie man überhaupt krankenversichert ist, die Firma meldet einen ja zum Kündigungsdatum ab.


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canari
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6 Jahren  ago  

Die Kündigung ist in der Regel unwirksam. Das sollte ein Anwalt klären


Anonymous
Anonyme

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6 Jahren  ago  

Auf jeden Fall gegen die Kündigung vorgehen. Diese ist nicht rechtens. Nimm mal mit denen Kontakt auf https://www.mobbingasbl.lu/de/ und schalte die Gewerkschaft ein! Bis zur Klärung wird vermutlich die CNS zum "Arbeitgeber"


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info
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6 Jahren  ago  

Kann man übrigens hier nachlesen: https://guichet.public.lu/de/entreprises/ressources-humaines/fin-relation-travail/licenciement-resiliation/periode-essai.html

Zitat: "der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag nicht während der Probezeit auflösen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. In diesem Fall wird die Probezeit um eine der Abwesenheit entsprechende Dauer verlängert, wobei es sich dabei um höchstens 1 Monat handeln darf. Nach dieser Verlängerung ist der Arbeitgeber wieder berechtigt, den Vertrag aufzulösen, selbst wenn der Arbeitnehmer immer noch arbeitsunfähig ist;"


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Adam1988
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6 Jahren  ago  

Vielen Dank für eure Antworten und Infos. Soweit ich informiert bin, liegt diese Angelegenheit beim Anwalt. Diese Firma weicht nicht von der fristlosen Kündigung ab und bietet 2000,00€ an. Dadurch daß diese Anstellung nur 2 Wochen dauerte, möchte die Person auf Anraten des Anwalts darauf eingehen. Ich kann diese Person nicht selbst dazu befragen, kenne sie nicht.