Hallo zusammen, habe folgendes Problem:Bin seit ca. 2 Jahren in Lux. beschäftigt (mit Unterbrechung ca. 10 Jahre in Lux.) und nun seit ca. 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Mein Arbeitgeber hat mir nun per Einschreiben mit Rückschein die Kündigung ohne Angabe von Gründen zugestellt. Die Kündigungsfrist soll ab 01.10.11 beginnen, da die Kündigung zum 30.09. ausgesprochen wurde. Zugang der Kündigung war aber erst in der ersten Woche des Oktobers. Für die Kündigungsfrist von zwei Monaten bin ich nun von der Arbeit freigestellt worden. Meine Fragen nun: Greift diese Kündigung dann noch zum 30.09. und ist es überhaupt möglich, dass man in Lux. während der Krankheit gekündigt wird? Was kann ich dagegen tun und was passiert nach dem Auslaufen meiner Krankmeldung? Wenn ich nun nach Ablauf der Krankmeldung selbst kündige und man sich auf eine Freistellung einigt, habe ich dann noch Anspruch auf Lohnfortzahlung? Bin leider kein Gewerkschaftsmitglied, aber hilft die OBGL oder LCBB auch nicht Gewerkschaftsmitgliedern? Danke im Voraus für hilfreiche Rückinfos.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Hallo HansGans,
ich würde dir raten bei der ITM vorbeizuschaun, Öffnungszeiten: 8:30 bis 10:00
http://www.itm.lu/itm/plan-d-acces/plans-d-acces/direction
Beste Grüße,
Grenzhopper
Nimm dir schnellstens einen Beratungstermin bei der Gewerkschaft und hole dir gleichzeitig die Mitgliedschaft. Bei Krankheit darfst du nicht schon nach 6 Wochen und schon gar nicht ohne Grund gekündigt werden. Ich gehe mal davon aus, dass du deinen Krankenschein ordnungsgemäss und am besten per Einschreiben eingereicht hast. Ich würde nicht kündigen und rechtzeitig per Einschreiben den neuen Krankenschein einreichen.
.. damit die Gewerkschaft evl. anfallende Prozesskosten übernimmt, muss man bereits ein jahr Mitglied sein, glaube ich. Also erst gucken, dann Mitglied werden. Ist ja nicht umsonst.
Auf jeden Fall würde ich bei der ITM vorbeischauen, oder bei deren noch recht neuer Hotline anrufen!
Und natürlich, wie Maisy schreibt, ordnungsgemäß weiter einen krankenschein einreichen.
Eine Entlassung ist erst nach der 26. Woche in Krankheit innherhalb eines Jahres möglich.
Hallo, besten Dank für die Infos und Kommentare. Ist die ITM nicht das Ministerium für Verkehr usw.? Wie können diese mir den helfen? Generell mal eine Frage: An wen können sich den Grenzgänger überhaupt mal wenden, um Infos bzgl. Steuererklärungen, Arbeitsvertrag usw. zu erhalten wenn man nicht in einer Gewerkschaft ist. Irgendwie hab ich manchmal den Eindruck, als wäre man in Lux. als Grenzgänger sich alleine überlassen! Könnt Ihr mir zudem sagen, ob sich ein Lohnsteuerjahresausgleich in Lux loht bzw. bis wann der gemacht werden muß und wo man hierzu Unterstützung findet? Vielen Dank schon mal! VG:neutral: