Hallo,
ist es einer kleineren Handwerksfirma in Luxembourg erlaubt einen Mitarbeiter in seiner Krankheitzeit zu Kündigen? Kann mir einer dazu etwas mitteilen.
Während Deiner Krankenzeit hat Du lt. Gesetz Kündigungsschutz. Dies gilt für einen Referenzzeitraum vom 26 Wochen. Danach kann Dein AG das Arbeitsverhältnis kündigen.
Du musst schnellst möglich Einspruch beim Arbeitsgericht einlegen und eventuel die Gewerbeaufsicht in Kenntnis setzen.
Falls du in einer Gewerkschaft bist, informiere diese auch umgehend.