henkel12: Die Firma A wird kaum auf Erfüllung des Arbeitsvertrages klagen. Sie hat ja nichts zu gewinnen.
aber vielleicht etwas zu verlieren, vielleicht hat sie sich ja auf die Person verlassen und mehr Aufträge angenommen oder so....
Mir sit nur bekannt, dass man in einem solchen Fall ---- vor Jahren--- in der Praxis erlebt: nur einen Tag zur Arbeit geht und dann direkt kündigen kann. ABER heutzutage hat sich bestimmt einiges geändert: Frag bei der Gewerkschaft nach... Bescheidene Situation schon für beide....
Wie Henkel12 schon erwähnte: der AG hat bei einer Klage nichts zu gewinnen, da er nichts verloren hat. Es kommt laufend vor, dass ANs am 1. Tag nicht erscheinen. Das ist ein Risiko, das die AGs gut kennen. Ich meine, Du gehst kein grosses Risiko ein, wenn Du dem AG einfach eingeschrieben mitteilst, dass sich Deine Pläne geändert haben und er nicht mit Dir zum Arbeitsantritt rechnen kann.
naddelita: Der Chef hat mit mir einen Aufhebungsvertrag gemacht :)
Das ist übrigens auch hier, aus 2007, die vorgeschlagene Lösung: http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitsvertrag-in-Luxemburg-vor-Arbeitsantritt-kuendigen---f27274.html